Bei dem LIBOR handelt es sich um einen Interbanken-Zinssatz, der mittels Meldung von den wichtigsten international aktiven Banken der British Bankers‘ Association (sog. Panel-Banken) für unbesicherte Ausleihungen an andere Top-Banken in verschiedenen Währungen festgestellt wird.
Ermittlungen der amerikanischen und europäischen Finanzaufsichts- und Kartellbehörden haben ergeben, dass insbesondere der USD-LIBOR im Zeitraum zwischen 2007 und 2009 von einzelnen Panel-Banken offensichtlich bewusst zu niedrig angegeben wurde, um eine niedrigere Feststellung zu erreichen und der manipulierenden Bank einen Vorteil zu verschaffen.
Die in diesem Zeitraum im USD-LIBOR-Panel vertretene britische Barclays Bank hatte bereits im Juni diesen Jahres eine Beteiligung an der Manipulation des LIBOR eingeräumt und war mit einem Bußgeld in dreistelliger Millionenhöhe belegt worden. Presseberichten zufolge hat sich die ebenfalls im USD-LIBOR-Panel vertretene Deutsche Bank AG eine kartellrechtliche Kronzeugenstellung gesichert. Sie will mit den ermittelnden Behörden zur Aufklärung der LIBOR-Manipulation kooperieren.
Insbesondere Unternehmen und Anleger, die im benannten Zeitraum zur Absicherung von Risiken oder zur Spekulation in Derivaten mit Bezug zum USD-LIBOR investiert waren (etwa Erhalt von cash flows in Zins-Swaps auf Basis des USD-LIBOR) können durch die Manipulationen der Panel Banken betroffen sein.
Erste von der Kanzlei Rössner Rechtsanwälte für Investoren in Auftrag gegebene finanzmathematische Untersuchungen belegen, dass Investoren von USD-LIBOR basierten Derivaten jedenfalls im Zeitraum zwischen August 2007 und 2009 ein Schaden mit LIBOR-bezogenen Produkten, etwa Swaps, entstanden ist. Voraussetzung für den Schaden ist, dass das Derivat den Empfang von cash flows vorsah, dessen Höhe von der Festsetzung des USD-LIBOR abhängig war.
Für diese Unternehmen und Anleger kommen Schadensersatzansprüche insbesondere gegen die Panel-Banken des LIBOR als Teilnehmer eines Kartells zur Manipulation des LIBOR in Betracht. Diese Schadensersatzansprüche sind dabei in erster Linie darauf gerichtet, die Differenz zwischen manipuliertem und korrektem USD-LIBOR auszugleichen und als Schadensersatz an die betroffenen Unternehmen und Anleger zu bezahlen. In Einzelfällen kann eine Rückabwicklung des gesamten Derivats in Betracht kommen. Für solche Ansprüche kann auch in Deutschland der Rechtsweg offen stehen. Anspruchsgegner wären dabei die Teilnehmer des mutmaßlichen LIBOR-Kartells.
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