Es ist beabsichtigt, den durchschnittlichen Preis für eine SMS von zurzeit 29 Cent auf 12 Cent zu senken. Die Kommission vermutet Preisabsprachen, die den Wettbewerb behindern und sich zum Nachteil der Verbraucher auswirken. Da die Nutzung von SMS-Diensten sehr beliebt ist, wird die Verordnung starke Auswirkungen auf die Gewinnmargen der Mobilfunkbetreiber haben. Allerdings wird der Verbraucher vor 2009 nicht mit Preissenkungen rechnen können, da die EU-Mitgliedstaaten und das Europaparlament der Verordnung zustimmen müssen.
Ob es künftig eine Verordnung im Bereich des internationalen Datenroaming (Datenübermittlung) geben wird, hängt von dem Verhalten der Mobilfunkbetreiber ab. Denn mit der verstärkten Verbreitung von internetfähigen Handys, die über UMTS- und WLAN-Verbindungen den schnellen Zugriff auf Datendienste ermöglichen, drängt sich ebenso die Frage der marktgerechten Preise für diese Dienste auf.
Rechtsanwalt Dr. Wodianka (Busekist Winter & Partner, Düsseldorf) dazu: „In Märkten mit nur wenigen Teilnehmern wie im Mobilfunk, besteht häufig der Verdacht, dass Preise nicht allein durch Angebot und Nachfrage gesteuert sind. Das ineffiziente Routing von Roaming-Gesprächen können sich zusätzlich kostentreibend auswirken. Der Nachweis einer Preisabsprache zwischen Mobilfunkbetreibern ist jedoch in der Praxis kaum zu führen. Die
EU-Kommission wahrt mit der Verordnung Verbraucherinteressen. Ihre Regelungskompetenz im Bereich Roaming ist allerdings berechtigter Kritik ausgesetzt.“
Hintergrund:
Der Vorschlag der EU-Wettbewerbskommissarin ist in einer Linie mit der Roaming-Verordnung für grenzüberschreitende Sprachdienste zu sehen. Danach gelten seit Juni 2007 für die Nutzung des Motbiltelefons im Ausland Preisobergrenzen von 49 Cent für abgehende und 24 Cent (exklusive Mehrwertsteuer) für eingehende Gespräche.
Dr. Volker Wodianka ist Rechtsanwalt der Kanzlei Busekist Winter & Partner in Düsseldorf. Er promovierte zum Thema „Rechtliche Aspekte des Roaming in 2G/3G Mobilfunksystemen“ und hat die Preisproblematik im Mobilfunk im Rahmen dessen untersucht. Die Kanzlei Busekist Winter & Partner ist versiert im Umgang mit technologierechtlichen Sachverhalten. Nähere Informationen unter: www.busekist.de.
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