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MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH

Politur für einen Traum? Beckstein soll mit ins Boot

(lifePR) (München, )
Am 8. Oktober 2014 findet in Frankfurt am Main die Versammlung der Anleihegläubiger der MS Deutschland Anleihe (ISIN DE000A1RE7V0 / WKN: A1RE7V) statt.

Die Anleihe, die 2012 mit einer Laufzeit von fünf Jahren und einem Zinssatz von 6,875 Prozent ausgegeben wurde, schwächelt.

Die Geschäftsführung will daher auf der Versammlung die Anleihegläubiger zur Stundung der im Dezember 2014 fälligen Zinsen bewegen. Die Stundung soll bis zum 30. Juni 2015 befristet sein und mit einem vorläufigen Verzicht auf Kündigungsrechte verbunden werden. Ob es bei diesem Begehren bleibt oder ob noch weitere Zugeständnisse den Anleihegläubigern abgerungen werden sollen, steht zu befürchten. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Anleihegläubiger in vergleichbaren Konstellationen zum weiteren Verzicht auf Zinsen oder auf Rückzahlung gedrängt wurden.

Durch die Stundung will die Geschäftsführung Zeit gewinnen, um ein Sanierungskonzept ohne etwaige Liquiditätsengpässe ausarbeiten.

Für die Anleiheinhaber kommt das Begehren zur Stundung der Zinsen allerdings überraschend. Die Zahlung der am 18. Dezember fälligen Zinsen ist eigentlich durch eine Kreditlinie des früheren Eigners, dem Finanzinvestor Aurelius, abgesichert. Warum diese Garantie nicht gezogen werden soll, ist unklar.

Ein weiterer wichtiger Tagesordnungspunkt auf der Versammlung wird die Wahl eines gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger sein. Das Unternehmen, die MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH, hat Dr. Günther Beckstein vorgeschlagen. Beckstein, Bayerischer Ministerpräsident a.D. soll Symbol für solide Zukunfts- und Finanzierungskonzeption sein.

Ob man mit dem politischen Schwergewicht aus Bayern allerdings die Skepsis der Anleger schmälern kann, ist fraglich. Aktuell spricht die Geschäftsführung davon, dass das einzigste Kreuzfahrtschiff unter deutscher Flagge wieder an Attraktivität gewonnen habe. So richtig glauben mag dies der kritische Anleihegläubiger aber nicht.

Die Teilnahme an der Gläubigerversammlung ist aufgrund der gewichtigen Entscheidungen für alle Anleiheinhaber ein Muss. Wer nicht persönlich an der Versammlung anwesend sein kann, sollte sich durch eine Vertrauensperson vertreten lassen.

Wir beraten Anleger der MS Deutschland Beteilungsgesellschaft mbH.

Weitere Informationen bei:

Rössner Rechtsanwälte
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