Der Hintergrund der Registrierung soll nach Angaben der DR Verwaltung AG im Gesetz liegen. So wird behauptet:
"Gemäß §14 Abs. 4 UStG muss jede Rechnung eine gültige Steuernummer oder Umsatzsteuer-ldentifikationsnummer enthalten. Zwecks der Vereinfachung von Rechnungsstellung und von Abrechnungsprozessen wurde die Online-Datenbank www.ustld-nr.de eingerichtet. Hierbei handelt es sich um ein Firmenregister für Gewerbetreibende sowie Verbraucher."
Keine amtliche Eintragung – Täuschung im Kleingedruckten
Zwar weist die DR Verwaltung AG in dem folgenden Fließtext gleichzeitig daraufhin, dass es sich nicht um eine amtliche Eintragung handelt, jedoch verändert dies nicht die generell amtliche Wirkung des Formulars. Gleichzeitig wird in dem Textblock, ebenfalls irreführend, darauf hingewiesen, dass es sich um eine kostenpflichtige Eintragung handelt.
Unter der Überschrift "Eintragungsdarstellung" wird dem Adressat zunächst im Weiteren erläutert, welche Firmendaten von der DR Verwaltung AG unter ustid-nr.de veröffentlicht werden, wenn die Registrierung durch Rückübersendung des Formulars beauftragt wird. Im folgenden Fließtext versteckt finden sich dann die entscheidenden Sätze:
"Der Veröffentlichungsbeitrag beträgt jährlich 398,88 Euro zzgl. MwSt. Die Veröffentlichung Ihrer unten genannten Firmendaten wird über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren verbindlich bestellt."
Unbedingt gegen Pseudo-Rechnungen wehren!
Wird also das Formular unterzeichnet und an die angegebene kostenfreie Faxnummer zurückgesendet, kommt nach Ansicht der DR Verwaltung AG ein kostenpflichtiger Vertrag zustande, aus dem der DR Verwaltung AG ein Zahlungsanspruch von 398,88 Euro zzgl. MwSt. jährlich zustehen soll. Dieser „Vertrag“ verlängert sich nach dem Kleingedruckten jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.
Kommt nach Rücksendung des Formulars die – vom Absender nicht erwartete – Rechnung, ist es in jedem Falle ratsam, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Nichts zu unternehmen ist mit Sicherheit der falsche Weg. Die Erfahrungen mit ähnlich gelagerten Datenfriedhöfen zeigen, dass es die Anbieter auf einen Rechtstreit nicht ankommen lassen, sondern nach Einschalten eines Rechtsanwalts Ruhe geben.
Dirk Möller,
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Medizinrecht
http://www.gks-rechtsanwaelte.de