Die DSW nimmt die Vertretung der Stimmrechte ihrer Mitglieder auf deutschen Hauptversammlungen wahr, analysiert und bewertet Managementaktivitäten sowie die Performance von Unternehmen. Die Schutzvereinigung bietet darüber hinaus eine kostenlose außergerichtliche Erstberatung für ihre Mitglieder, insbesondere auf dem Gebiet des Banken- und Aktienrechts. Zudem setzen Vertreter der DSW sich in zahlreichen Gremien für die Stärkung der Aktionärsrechte ein. So etwa in der Übernahmekommission der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), in der Cromme–Kommission sowie in der Börsensachverständigen-Kommission, welche die Bundesregierung in kapitalmarktrechtlichen Fragen berät.
Dr. Peer Koch
v. Einem & Partner, Bremen
www.einem.de
Die Kanzlei v. Einem & Partner ist Mitglied im Eurojuris Deutschland e.V.