Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 427851

Eurojuris Deutschland e.V. Bült 13 48143 Münster, Deutschland http://www.eurojuris.de
Ansprechpartner:in Herr Christian Veh +49 30 88001498
Logo der Firma Eurojuris Deutschland e.V.
Eurojuris Deutschland e.V.

Private Nachrichten bei Facebook veröffentlicht – was nun?

(lifePR) (Berlin, )
Wer private Nachrichten (Chat, E-Mail) etc. ohne Einwilligung des Absenders auf Facebook oder anderen sozialen Netzwerken veröffentlicht, kann vom Absender auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Vorsicht ist hier dringend geboten: Auch die gesamten Prozesskosten müssen vom Veröffentlicher getragen werden, wie eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg zeigt (Az.: 7 W 5/13).

Persönlichkeitsrechte des Absenders überwiegen

Im aktuellen Fall hatte der Empfänger einer persönlich an ihn gerichteten Mitteilung die Nachricht in einer Facebook-Gruppe veröffentlicht, ohne sich vom Absender hierfür eine Erlaubnis einzuholen. In einem Eilverfahren ging der Absender hiergegen vor und erhielt vom OLG Hamburg Recht.

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass sich in einer jeden persönlichen Nachricht die Persönlichkeit des Absenders widerspiegele. Dementsprechend sei auch das Persönlichkeitsrecht des Absenders verletzt, wenn solche verschriftlichten Gedankengänge ohne Erlaubnis veröffentlicht würden. Lediglich, wenn es sich beim Absender um eine Person von besonderem öffentlichem Interesse handele oder aber der Inhalt für die Öffentlichkeit von besonderem Interesse sei, könne von diesem Grundsatz abgesehen werden.

Dem Veröffentlicher wurde daher unter Androhung von Ordnungsgeld oder Ordnungshaft verboten, die Nachricht des Absenders weiter im Internet zu verbreiten. Zugleich hatte der Veröffentlicher die Kosten des gesamten Prozesses (und damit auch die des Absender-Rechtsanwalts) zu tragen.

Gegen Veröffentlichung wehren

Mit dieser Entscheidung haben die Hamburgischen Richter Farbe gegen einen Trend bekannt, der mit dem Fortschritt von sozialen Netzwerken "ins Rollen" kam: Nicht selten werden beispielsweise in "Mobbing-Fällen" private Nachrichten veröffentlicht, um das Opfer (den Absender) weiter zu verspotten.

Die Entscheidung zeigt, dass solchem Gebahren mit gerichtlicher Hilfe im Wege von Eilverfahren ein Ende gemacht werden kann. Vor allem die Entscheidung über die Kosten sollte dem Veröffentlicher eine Lehre gewesen sein und Nachahmer abschrecken. Betroffene sollten also nicht zögern, die rechtsverletzenden Veröffentlichungen genau zu dokumentieren und anschließend mit Hilfe eines Rechtsanwalts gegen sie vorzugehen.

Tim Geißler
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Strafrecht
http://www.gks-rechtsanwaelte.de

Website Promotion

Website Promotion
Eurojuris Deutschland e.V.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.