Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 412179

Eurojuris Deutschland e.V. Bült 13 48143 Münster, Deutschland http://www.eurojuris.de
Ansprechpartner:in Herr Christian Veh +49 30 88001498
Logo der Firma Eurojuris Deutschland e.V.
Eurojuris Deutschland e.V.

Privatinsolvenz lässt sich jetzt halbieren

(lifePR) (Berlin, )
Ab dem Juli 2014 soll es möglich werden, die Restschuldbefreiungsphase eines Privatinsolvenzverfahrens von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Diese Neuerung bedeutet für Insolvenzschuldner einen großen Schritt und die Möglichkeit, schneller schuldenfrei in ein neues Leben zu starten.

Verkürzung der Privatinsolvenz in zwei Stufen
Die neuen Regelungen sehen im Wesentlichen ein abgestuftes Verfahren zur Verkürzung der Restschuldbefreiungsphase vor: Werden während des Verfahrens vom Insolvenzschuldner zumindest die Verfahrenskosten beglichen, so verringert sich die Restschuldbefreiungsphase von sechs auf fünf Jahre.

Schafft es der Schuldner daneben allerdings auch noch, während des Verfahrens mindestens 35% seiner Schulden an die Gläubiger zurückzuzahlen, so sieht die Gesetzesreform eine Verkürzung der Restschuldbefreiungsphase auf die Hälfte der regulären Zeit – also drei Jahre – vor.

Vorsicht: Restschuldbefreiung kann nun einfacher versagt werden!
Mit der Reform des Insolvenzrechts werden die Rechte der Insolvenzschuldner allerdings nicht nur wie beschrieben gestärkt. Negativ wirkt sich für die Schuldner eine wichtige Änderung aus: Gläubiger können nun einfacher die Versagung der Restschuldbefreiung erreichen. Im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage sollen Gläubiger ab Inkrafttreten der Reform nicht nur im Schlusstermin des Verfahrens, sondern während dessen gesamter Dauer einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen dürfen.

Zweite große Chance in der Privatinsolvenz: Das Insolvenzplanverfahren
Leider ist den Gerichten zur Einstellung auf die Reform eine lange Vorlaufzeit (bis Juli 2014) gegeben und zudem bestimmt worden, dass bereits laufende Privatinsolvenzen nicht von der Neuerung zur Restschuldbefreiung profitieren können.

Allerdings lohnt sich auch bis dahin eine Beratung beim Fachanwalt für Insolvenzrecht. Der Hintergrund: Neben der Reform zur Restschuldbefreiung hat der Gesetzgeber nun auch die Möglichkeit eröffnet, das so genannte Insolvenzplanverfahren auf Privatinsolvenzen anzuwenden. Mit einem solchen Plan ist es Schuldnern möglich, auf individuell ausgehandelter Basis mit den Gläubigern zu einer schnelleren Entschuldung – und damit auch zur Befreiung aller restlichen Schulden – zu gelangen.

Ob sich diese Möglichkeit im konkreten Fall eröffnet, sollte auf jeden Fall beim Termin mit dem Fachanwalt für Insolvenzrecht geklärt werden.

Holger Syldath
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Insolvenzrecht,
http://www.gks-rechtsanwaelte.de

Website Promotion

Website Promotion
Eurojuris Deutschland e.V.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.