Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 459994

Eurojuris Deutschland e.V. Bült 13 48143 Münster, Deutschland http://www.eurojuris.de
Ansprechpartner:in Herr Christian Veh +49 30 88001498
Logo der Firma Eurojuris Deutschland e.V.
Eurojuris Deutschland e.V.

Raser auf der Autobahn trifft bei Auffahrunfall Mitschuld

Wer es auf der Autobahn ganz eilig hat, muss mit überraschenden Konsequenzen rechnen, wie ein Urteil des OLG Koblenz zeigt

(lifePR) (Berlin, )
Eigentlich ist die Rechtslage klar: Kommt es auf der Autobahn zu einem Unfall, weil ein Fahrer vom rechten auf den linken Fahrstreifen wechselt und dabei den rückwärtigen Verkehr nicht beachtet, so trägt der ausscherende Fahrer Schuld am Zusammenstoß.

Fährt der auffahrende Fahrer allerdings erheblich schneller als die auf Autobahnen geltende Richtgeschwindigkeit, so ist ihm eine erhöhte Mitschuld anzurechnen, wie das Oberlandesgericht Koblenz in einem Urteil entschied - und damit einem "Raser" 40% der Schuld zurechnete (Az.: 12 U 313/13).

"Auffahrunfall" mit 200 km/h

Im entschiedenen Fall kam es genau zur beschriebenen Situation: Auf der rechten Spur einer dreispurigen Autobahn folgte der Fahrer eines PKW einer weiteren Fahrerin. Als diese mit einem Wechsel auf die mittlere Spur begann, tat der Fahrer es ihr gleich, wechselte dabei jedoch - ohne sich des rückwärtigen Verkehrs zu versichern - direkt auf die linke Spur durch. Daraufhin kam es zum Unfall mit einem auf der linken Spur erheblich schneller fahrenden Fahrzeug. Das OLG Koblenz ging grundsätzlich davon aus, dass der ausscherende Fahrer den Zusammenstoß schuldhaft verursacht habe, da er eine Gefährdung des überholenden Verkehrs mit seiner Handlung nicht ausgeschlossen habe. Dies entspricht auch der gängigen Rechtsprechung.

Allerdings kamen die Richter des OLG in ihrer weitergehenden Prüfung zu dem Ergebnis, dass dem überholenden Fahrer eine Mitschuld zuzurechnen sei - und zwar in Höhe von 40%! Der Grund: Der Fahrer auf der linken Spur befuhr diese mit einer Geschwindigkeit von rund 200 km/h, womit er die gesetzliche Richtgeschwindigkeit von 130 km/h um rund 60% überschritt. Durch dieses gefährdende Verhalten sei die Schuldverteilung im ansonsten klaren Fall anders als üblich zu beurteilen.

Rechtlich gebilligtes Verhalten wird sanktioniert

Das Urteil ist besonders spannend, da durch das dem auf der linken Spur befindlichen Fahrer angelastete Mitverschulden ein an sich rechtlich gebilligtes Verhalten in dieser Situation "sanktioniert" wird: Grundsätzlich ist es bei Autobahnen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung zulässig auch schneller als die angegebene Richtgeschwindigkeit zu fahren. Zudem überwiegt der Schuldanteil eines ausscherenden Fahrers, der sich nicht des nachfolgenden Verkehrs versichert, in der Regel die vom auffahrenden Fahrzeug ausgehende (Betriebs-)Gefahr zu 100%.

Durch das neuerliche Urteil aus Koblenz werden diese Grundsätze in Frage gestellt. Gerade für "ausscherende" Autofahrer bietet sich in der Entscheidung eine interessante Möglichkeit, sich in einem Gerichtsverfahren nach dem Unfall einer vollumfänglichen Haftung zu entziehen und gegebenenfalls eigene Schadensersatzansprüche in Höhe der Mitschuld des anderen Verkehrsteilnehmers geltend zu machen.

Frank Brüne
Rechtsanwalt,
Steuerberater
http://www.gks-rechtsanwaelte.de

Website Promotion

Website Promotion
Eurojuris Deutschland e.V.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.