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Richtig kündigen: Damit die Trennung nicht zum Albtraum wird

Eurojuris veröffentlicht 2. Auflage des Leitfadens „Richtig kündigen“ für Geschäftsführer und Personalleiter

(lifePR) (Mainz, )
Sich zu einer Kündigung eines Mitarbeiters zu entschließen, insbesondere dann, wenn diese nicht personenbedingt, sondern betriebsbedingt erfolgt, ist ohnehin eine schwere unternehmerische Entscheidung. Zudem geht eine Kündigung oft mit starken Emotionen einher, die leicht die formaljuristischen Bedingungen für eine korrekte Kündigung vergessen lassen.

Wie man richtig kündigt und Rechtsstreitigkeiten im besten Falle vermeidet, zeigt die 2. aktualisierte Auflage des von Dr. Jan Blitz (Rohwedder & Partner, Mainz) vorgelegten Leitfadens für Geschäftsführer und Personalleiter.

"Immer wieder stelle ich fest, dass vermeidbare Fehler durch Mandanten bei der Kündigung gemacht werden, gerade weil Emotionen im Spiel sind", so Blitz, der Fachanwalt im Arbeitsrecht und Spezialist für Mittelstandsbetreuung ist.

"Oft gibt es Schwierigkeiten bei Unternehmen und Handwerksbetrieben, die über keine eigene Personalabteilung verfügen. Hier ist einfach nicht die nötige Routine da und es bedarf eines Manuals, an dem man sich orientieren kann, um schlussendlich Schaden vom Unternehmen abzuwenden. Gerade für kleine Unternehmen kann eine Verurteilung vor dem Arbeitsgericht schwere, wirtschaftliche Folgen haben", so Blitz weiter.

Um hier Schaden vom Unternehmen abzuwenden, wurde der Leitfaden zum richtigen Kündigen erstellt. Der Leitfaden beleuchtet, neben den Begriffserklärungen und den Kündigungsarten, insbesondere Formvorschriften für eine rechtswirksame Kündigung und auch das Thema Betriebsratsanhörung.

Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Blitz (www.anwaltskanzlei-rohwedder.de) ist Mitglied im internationalen Rechtsanwaltsnetzwerk Eurojuris Deutschland e.V.

Eurojuris International zählt in Europa über ca. 5.500 Rechtsanwälte, von denen allein rund 750 dem deutschen Verband angehören.

Den kostenlosen Leitfaden zum Thema "Richtig kündigen" erhalten Sie bei Eurojuris Deutschland e.V.
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