Die Bundesbank könnte nämlich nur Banken beaufsichtigen, nicht Versicherungen. Damit wäre die Bundesregierung gezwungen, die Finanzaufsicht wieder in eine Bankenaufsicht und eine Versicherungsaufsicht aufzuspalten. Diese sind allerdings bereits vor einigen Jahren zu einer Allfinanzaufsicht verbunden worden: die BAFIN.
Mag auch das Allfinanzkonzept in der aktuellen Vergangenheit an Popularität eingebüßt haben, so bieten viele Kreditinstitute auch heute noch über die normalen Bankleistungen hinaus weitere Finanzdienstleistungen, wie z.B. Bauspar- und Versicherungsverträge an. Umgekehrt bieten Versicherungen über Tochtergesellschaften Bankdienstleistungen an.
Es wäre ein Rückschritt, diese Institute wieder der Aufsicht von zwei verschiedenen Behörden zu unterwerfen.
"Dem Versagen der Bankenaufsicht in der Finanzmarktkrise muss mit anderen Maßnahmen begegnet werden, nicht mit einer Rückkehr zu überholten Aufsichtsstrukturen", so Bömcke.
Rössner Rechtsanwälte ist Mitglied des Eurojuris Deutschland e.V.
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