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Rückzug des Riesen: Deutsche Bank vermeidet weitere Urteile in Swapverfahren

(lifePR) (München, )
Nachdem die Deutsche Bank bundesweit eine Vielzahl Schadensersatzklagen im Zusammenhang mit indexbezogenen Swapverträgen verloren hat, ändert sie nun ihre Prozesstaktik. Betroffen hiervon sind insbesondere der sogenannte Harvest und der LSM Swap.

Die Deutsche Bank legt es nicht mehr in allen Klageverfahren auf ein Urteil an, sondern bietet von sich aus Vergleiche an, um drohende Urteile zu vermeiden. Die Deutsche Bank vergleicht sich besonders schnell, wenn Klagen bei Gerichten eingereicht werden, die bereits in vergleichbarer Angelegenheit die Deutsche Bank verurteilt haben.

So hat das Landgericht Berlin mittlerweile in zwei Urteilen die Deutsche Bank zu Schadensersatz verurteilt, da nicht über den sog. anfänglichen negativen Marktwert des Harvest Swaps aufgeklärt wurde. In einem aktuellen Harvest Swapverfahren vor dem Landgericht Berlin hat sich die Deutsche Bank jetzt verglichen. Die Deutsche Bank trägt 80 % des Schadens sowie sämtliche außergerichtliche und gerichtliche Kosten des Klägers. Bezeichnend ist dabei, dass die Deutsche Bank in diesem Verfahren schon überhaupt nicht mehr auf die Klageschrift erwiderte, sondern bereits die Klage zum Anlass nahm, um ein Vergleichsangebot zu unterbreiten.

Die Deutsche Bank rechnete wohl selbst nicht mehr mit einer Änderung der Rechtsauffassung des Landgerichts Berlin und akzeptiert lieber einen kostspieligen Vergleich als ein weiteres Urteil gegen sich.

Der Vorteil der Deutschen Bank in einem solchen Vorgehen liegt darin, dass weitere für sie ungünstige Urteile und damit negative Presse vermieden werden können.

Betroffene Kunden der Deutschen Bank haben aktuell die Chance, schnell und ohne langwierige Klageverfahren einen Großteil ihres Schadens ersetzt zu bekommen.

In den meisten Fällen ist die Deutsche Bank allerdings erst nach Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwalts und vorheriger Klageeinreichung zu hohen Vergleichsabschlüssen bereit.

Weitere Informationen:
Rössner Rechtsanwälte
Redwitzstr. 4, 81925 München
Tel.: (089) 99 89 22-0, Fax (089) 99 89 22-33
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