Im März 2011 wurde von der Kanzlei Rössner Rechtsanwälte ein Urteil gegen die Deutsche Bank in einem Swap-Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erstritten. Im konkreten Fall ging es um ein mittelständisches Unternehmen. Die Deutsche Bank wurde damals zu 100% Schadensersatz verurteilt. Seitdem hoffen auch Kommunen und mit ihnen die Steuerzahler, die letztlich als Schuldner für die Verbindlichkeiten aufkommen.
„Die Kämmerer“, so Dr. Jochen Weck, Seniorpartner bei Rössner Rechtsanwälte und federführender Anwalt im BGH-Swap-Verfahren „sind Opfer. Sie sind in die Geschäfte mit spekulativen Finanzderivaten getrieben worden, da sie von der Zinslast ihrer Kredite erdrückt wurden. Hier wurde Vertrauen missbraucht und das Spekulationsverbot von den Banken missachtet. Man verkaufte den Kommunen hochspekulative Zinsderivate mit dem Argument der Zinsoptimierung. Wir sehen sehr gute Chancen für Kommunen, die gegen ihre Bank klagen wollen. Natürlich müssen die Verträge geprüft werden.“
Zur Frage, welche Auswirkungen die Empfehlung des Landes Sachsen an seine Kommunen hat, sagt Weck: „Mit der Empfehlung durch das Sächsische Innenministerium stellt sich bei Untätigkeit die Frage, ob sich die Kämmerer Untreue durch Unterlassung vorwerfen lassen müssten. Es besteht die Gefahr, dass die Opfer zu Tätern werden“.
Die Kanzlei Rössner Rechtsanwälte hat für Kommunen einen Leitfaden entwickelt, der einen ersten Überblick über die Möglichkeiten für Betroffene geben soll. Der Leitfaden ist kostenlos zu erhalten unter info@roessner.de
Die Kanzlei Rössner Rechtsanwälte ist Mitglied im internationalen Anwaltsnetzwerk Eurojuris Deutschland e.V.