Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 427532

Eurojuris Deutschland e.V. Bült 13 48143 Münster, Deutschland http://www.eurojuris.de
Ansprechpartner:in Herr Christian Veh +49 30 88001498
Logo der Firma Eurojuris Deutschland e.V.
Eurojuris Deutschland e.V.

Sind Informationsrechte des GmbH-Gesellschafters pfändbar?

(lifePR) (Berlin, )
Ansprüche des GmbH-Gesellschafters auf Erteilung von Auskunft und auf Gestattung der Einsicht in Bücher und Schriften werden nicht zusammen mit der Geschäftsanteilspfändung mitgepfändet. Dies geht aus einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichthofs (BGH) vom 29.04.2013 (Az.: VII ZB 14/12) hervor.

Geschäftsanteilspfändung

Die Gläubigerin betrieb gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung. Auf Antrag der Gläubigerin erließ das Amtsgericht (Vollstreckungsgericht) einen Beschluss, mit dem die Geschäftsanteile des Schuldners an einer GmbH sowie Ansprüche auf Erteilung von Auskunft über die Angelegenheiten der GmbH und Einsicht in deren Bücher gepfändet wurden. Der Schuldner wehrte sich gegen den Pfändungsbeschluss.

Auskunfts- und Einsichtsrechte stehen nur Gesellschaftern zu

Ansprüche auf Erteilung von Auskunft über die Angelegenheiten und Einsicht in Bücher der GmbH sind nicht von der Pfändung der Geschäftsanteile erfasst. Allein mit der Pfändung eines Geschäftsanteils rückt der Gläubiger nicht als Mitberechtigter in das Gesellschaftsverhältnis ein. Er erlangt weder die Stellung noch sämtliche Rechte eines Gesellschafters. Daher kann er weder die Auskunfts- und Einsichtnahmerechte noch das Stimmrecht des Schuldners ausüben. Diese Rechte sind Ausfluss der Gesellschafterstellung bzw. der gesellschaftlichen Treuepflicht und können von dieser nicht getrennt werden, so dass die Pfändung des Geschäftsanteils diese Ansprüche nicht erfassen kann. Das Informationsrecht verlangt eine verstärkte Verschwiegenheitspflicht des Gesellschafters. Die Weitergabe von Informationen zu gesellschaftsfremden Zwecken oder an gesellschaftsfremde Dritte ist somit nicht gestattet.

Die Auskunfts- und Einsichtsrechte verbleiben beim Gesellschafter.

Fragen, welche Rechte gepfändet werden können und auf den neuen Gläubiger übergehen, kann ein Fachanwalt für Insolvenzrecht beantworten.

Volker Schneider
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Insolvenzrecht,
Fachanwalt für Arbeitsrecht
http://www.gks-rechtsanwaelte.de

Website Promotion

Website Promotion
Eurojuris Deutschland e.V.
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.