Über Jahre hinweg versuchen die Banken, und hier nicht nur die Deutsche Bank, das Vertrauen der Kunden zu erwerben (ehemaliger Slogan der Deutschen Bank: Vertrauen ist der Anfang von allem).
Es wird mit höchster Kompetenz geworben, die Beratungskompetenz wird hervorgehoben. Die Deutsche Bank erbringt ihre Leistung aus Leidenschaft.
All dies hat für die Deutsche Bank nach erfolgtem Vertragsabschluss offensichtlich keinen Wert mehr. Erleidet ein Kunde mit den von der Deutschen Bank empfohlenen Spread-Ladder-Swaps Verluste, will die Deutsche Bank von dem ihr entgegen gebrachten Vertrauen nichts mehr wissen. Sie will allerdings auch nichts mehr davon wissen, welche Pflichten ihr grundsätzlich als Beraterin auferlegt werden. In den Prozessen versucht die Deutsche Bank ihren Kunden ein Mitverschulden in die Schuhe zu schieben. Sie wirft ihren Kunden vor, es sei nicht zu entschuldigen, dass sich die Kunden keine Gewissheit darüber verschaffen, ob der angebotene Spread-Ladder-Swap dem eigenen Anlageziel des Kunden entspricht. Sie verlangt in den Prozessen also von ihren Kunden, dass diese sich Gewissheit darüber verschaffen müssen, dass die Deutsche Bank ihren Beratungspflichten nachkommt. Im Ergebnis bedeutet dies nichts anderes als die Notwendigkeit für den Kunden, die Beratungsleistung der Bank nicht nur zu hinterfragen, sondern sich - bei eigener fehlender Sachkunde wohl über einen weiteren Berater - Gewissheit darüber zu verschaffen, ob die Beratung der Deutschen Bank zutreffend ist.
„Damit wird nicht nur die Beratungspflicht ad absurdum geführt. Damit wird das Vertrauen der Kunden in höchstem Maße missbraucht. Das ist keine Leistung aus Leidenschaft, sondern eine Leistung, die Leiden schafft“, so Dr. Jochen Weck von der Kanzlei Rössner Rechtsanwälte in München.
Dr. Jochen Weck, routinierter Spezialist und Geschädigten-Vertreter in mehr als 50 aktuellen Prozessen gegen deutsche Banken, ist Mitglied im Eurojuris Deutschland e.V. Die Kanzlei Rössner Rechtsanwälte ist seit knapp 30 Jahren spezialisiert auf Kapitalanlagerecht und vertritt ausschließlich Anlegerinteressen.