Fazit: Allein durch die Einstellung des Geschäftsbetriebes gehen Schadensersatzansprüche geschädigter Kunden nicht verloren. Das gilt auch, wenn die fehlerhafte Anlageberatung in der Vergangenheit erbracht wurde. Gleichwohl ist auch hierbei stets die Frage der Verjährung dieser Ansprüche im Auge zu behalten. Anleger sollten sich daher anlässlich der Schließung der SPARDA International zeitnah zu einer Überprüfung ihrer Anlageprodukte entschließen.
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