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Spread Ladder Swaps: Deutsche Bank zockt zu Lasten der Kunden

(lifePR) (München, )
Die Deutsche Bank spekulierte bei dem Verkauf von Spread Ladder Swaps „auf dem Rücken der Kunden“. Sie kreierte ihre eigene Prognose über die Entwicklung der zwei- und zehnjährigen Zinsen zur Grundlage der hochspekulativen Spread Ladder Swaps, die allerdings bereits zum damaligen Zeitpunkt eine von der allgemeinen Marktmeinung abweichende „Mindermeinung“ war. In einem bankinternen Schulungsvideo für die Kundenbetreuer wird die allgemeine Markterwartung als „Irrtum“ bezeichnet, die es „in der Realität so nicht geben werde“.

Die Kundenbetreuer traten mit dieser „Mindermeinung“ an die Kunden heran und suggerierten, die von der Deutschen Bank dargestellte Prognose werde eintreten. Die Kunden werden, so das Verkaufsargument der Deutschen Bank, mit Spread Ladder Swaps ein hervorragendes Geschäft machen.

Im Vertrauen auf diese Aussage der Deutschen Bank haben ca. 700 Kunden dieses hochspekulative Produkt mit Bezugsgrößen in dreistelliger Millionenhöhe erworben. Das kann nun zu Verlusten in Milliardenhöhe führen. Die Kundenbetreuer der Deutschen Bank haben arglistig verschwiegen, dass die „allgemeine Marktmeinung“ der von der Deutschen Bank aufgestellten Prognose entgegenstand. Den Kunden wurde ein Produkt empfohlen, mit dem sie im Ergebnis „gegen den Markt“ spekulieren. Dies wurde den Kunden gegenüber mit keinem Wort erwähnt.

Eine „Spekulation gegen den Markt“ ist nach zwingender Logik am Kapitalmarkt nur unter zwei Voraussetzungen zu erwägen: Wenn man glaubt, bessere und aktuellere Informationen als „der Markt“ zu haben, oder wenn man bewusst hochspekulativ arbeiten will und sich darüber im Klaren ist, dass man das eingesetzte Geld mit wesentlich höherer Wahrscheinlichkeit verlieren wird, als damit einen Gewinn zu erzielen.

Weder Insiderwissen noch eine erhöhte Spekulationsabsicht liegen nach den Erkenntnissen von Rechtanwalt Dr. Jochen Weck (Kanzlei Rössner Rechtsanwälte, München) bei einem der Spread-Ladder-Kunden der Deutschen Bank vor. Rössner Rechtsanwälte vertreten aktuell mehr als 50 Kunden bei der Durchsetzung bestehender Schadensersatzansprüche. „In zahlreichen Gesprächen mit den Mandanten kam heraus, dass kein einziger eine originäre Meinung über die Entwicklung der Zinstrukturkurve hatte“, so Weck. „Die Kunden haben der Deutschen Bank vertraut“, so der Anwalt weiter, der nach eigener Einschätzung erfolgversprechende Klagen eingereicht hat.

„Die Deutsche Bank ist in allen Fällen als Berater aufgetreten. Ein objektiv im Interesse des Kunden agierender Berater hätte nach der Rechtsprechung in Deutschland unter den bestehenden Voraussetzungen sogar vom Erwerb des Spread Ladder Swaps abraten müssen“, erklärt Rechtsanwalt Weck.
Die Deutsche Bank hat eine eigene, vom Markt abweichende, Meinung zur Grundlage eines Produktes gemacht, bei dem die Bank selbst nur verdienen konnte. Das spekulative Risiko wurde einzig vom Kunden getragen. „In der Klageerwiderung der Deutschen Bank gibt diese selbst an, sie haben – zur eigenen Absicherung – Gegengeschäfte am Markt gemacht“, so Weck. „Die Deutsche Bank hat damit das Risiko für sich ausgeschlossen, dem sie ihre Kunden voll aussetzt und das – nach eigener Bank-Aussage – „theoretisch“ in unbegrenztem Umfang.

Funktionieren konnte dieses System offenkundig nur in der gegebenen Ausgangskonstellation. Die Deutsche Bank konnte die von ihr getätigten Gegengeschäfte am Markt platzieren, weil die übrigen Marktteilnehmer gerade von einer anderen Entwicklung ausgingen und damit zu den Geschäften mit entgegengesetzter Richtung bereit waren.


Die Kanzlei Rössner Rechtsanwälte ist Mitglied des Eurojuris Deutschland e.V. Eurojuris Deutschland e. V. Dieser ist wie 16 weitere Landesverbände in Europa, in der Eurojuris International EWIV mit Sitz in Brüssel organisiert. Hier gibt es mehr als 5.500 spezialisierte Rechtsanwälte in Eurojuris-Kanzleien. Nähere Informationen zu Eurojuris erhalten Sie unter: www.eurojuris.de und www.eurojuris.net.
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