In den Fällen, in denen die Anleger bei der Zeichnung der Kapitalanlage nicht oder nicht ausreichend über die steuerlichen Risiken aufgeklärt wurden, können Schadensersatzansprüche gegen Bank oder Anlageberater bestehen. In vielen Fällen haben die Fondsgesellschaften ihren Anlegern bereits im Jahr 2007 mitgeteilt, dass es Probleme mit der steuerlichen Anerkennung der Verluste gibt. Hat der Anleger im Jahr 2007 solche Kenntnis erhalten, dann drohen seine Schadensersatzansprüche zum Jahresende 2010 zu verjähren.
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