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Swap-Geschäfte in NRW: Sieg für Nümbrecht gegen die ehemalige WestLB

(lifePR) (München/Berlin, )
Mit Entscheidung vom 21.05.2014 verurteilte das Landgericht Bonn die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) als Bad Bank der ehemalige WestLB zum Schadensersatz. Das Gericht stellte fest, dass die Gemeinde Nümbrecht im Zusammenhang mit Swapverträgen falsch beraten wurde. Die Höhe des Streitwerts lag insgesamt bei etwa EUR 23 Mio. Das Gericht sprach Nümbrecht die Rückforderung von in den Swaps ausgetauschten Leistungen zu. Weiter stellte es fest, dass die Gemeinde aus noch offenen Swap-Geschäften keine Zahlungen mehr an die EAA schulde. Die von der EAA erhobene Widerklage auf Erfüllung offener Zahlungen aus den Swaps wies das Gericht ab.

Die Gemeinde Nümbrecht hatte auf Empfehlung der WestLB zwischen März 2003 und Januar 2010 insgesamt 42 als Swaps bezeichnete Derivate-Verträge abgeschlossen. Dadurch sollten Kreditrisiken minimiert und die Schuldenlast gesenkt werden. Tatsächlich handelte es sich bei den empfohlenen Geschäften meist um intransparente Wetten. Diese Wetten waren von der ehemaligen WestLB bewusst zulasten der Gemeinde Nümbrecht gestaltet worden. Erkennbar war das für die Gemeinde nicht. Die WestLB hätte Nümbrecht informieren müssen. Dies ist nicht geschehen.

Das Urteil liegt in seinen Entscheidungsgründen noch nicht vor. Es ist davon auszugehen, dass die EAA das Urteil angreift und in die Berufung vor das Oberlandesgericht Köln zieht. Einen Abschluss findet der Rechtsstreit möglicherweise erst vor dem Bundesgerichtshof.

Für die Gemeinde Nümbrecht ist die Entscheidung des Landgerichts Bonn allerdings ein wichtiger Etappensieg. Es bescheinigt ihr klar, von der WestLB falsch beraten worden zu sein. Dem Vorwurf der Zockerei wurde eine deutliche Absage erteilt.

Bürgermeister Hilko Redenius: „Ein guter Tag für die Gemeinde Nümbrecht. Die Entscheidung des Gerichtes bestätigt vollumfänglich unsere Rechtsauffassung! Ich bin sehr froh, dass der unterschwellige Vorwurf der Zockerei bei den seit 2003 getätigten Geschäften von dem Gericht eindeutig widerlegt wurde!“

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