Es droht also die Verjährung der Schadensersatzansprüche. Eine unkomplizierte und sofortige Hemmung der Verjährung kann über die Einleitung eines Schlichtungs- oder Güteantrags erreicht werden. Dieser muss form- und fristgerecht eingereicht werden.
Anträge können beim Ombudsmann der privaten Banken oder bei staatlich anerkannten Gütestellen eingereicht werden. Das Ombudsmannverfahren ist kostenlos. Bei den Gütestellen belaufen sich die Kosten auf ca. 150-200 €. Zusätzlich sind bei beiden Verfahren die Kosten zu tragen, die der beauftragte Rechtsanwalt auslöst.
Der Antrag auf eine außergerichtliche Beilegung des Rechtsstreits ist besonders für Geschädigte zu empfehlen, deren Ansprüche kurzfristig zu verjähren drohen oder die ihre Erfolgsaussichten noch prüfen lassen wollen. Die Verjährung der Ansprüche ist während des Schlichtungsverfahrens und bis zu 6 Monate nach Scheitern des Güteverfahrens gehemmt (§ 204 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 BGB). Eine Verjährung kann somit gestoppt werden.
Nähere Informationen erhalten Geschädigte bei:
Sarah Mahler
Rössner Rechtsanwälte
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