Die klagende Anwaltskanzlei machte geltend, für die Erstellung von AGB monatlich zwischen 90 und 115 Euro zu berechnen. Das Gericht ging von einem monatlichen Mittelwert von 102,50 Euro aus. Für eine 12-monatige Nutzung ergab die einen Gesamtbetrag von 1.230 Euro. Der Betrag setzt sich aus der AGB-Erstellung und aus der Haftungsübernahme durch die Anwälte zusammen, so das AG. Daher ist die Einräumung der Nutzungsrechte lediglich auf 50% (615 Euro) zu veranschlagen.
Unberechtigte Nutzung
Im Internet findet man unzählige "Muster-AGB". Doch hier ist Vorsicht geboten. Zum einen gibt es keine allgemeingültigen Muster, die für jedes Geschäftsmodell anwendbar sind. So müssen in den AGB eines Onlineshops andere Regelungen enthalten sein als in den AGB einer Werbeagentur. Zum anderen läuft man Gefahr, abgemahnt zu werden, falls man urheberrechtlich geschützte AGB unberechtigt nutzt.
Ein AGB-Zwang besteht nicht. Sinnvoll sind die AGB jedoch insbesondere für Dienstleister, Agenturen oder Portalbetreiber. Im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen können gute AGB das eigene Haftungsrisiko minimieren.
Die Benutzung der vermeintlich kostenlosen AGB-Muster kann teurer werden als die Erstellung der AGB durch einen Anwalt. Daher ist es zu empfehlen, die AGB von einem Rechtsanwalt erstellen zu lassen.
Wird man wegen rechtswidriger Benutzung von AGB abgemahnt, ist es ratsam, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Denn viele Gerichte verneinen die Werkqualität der AGB, wenn sie einfach sind und damit kein Urheberrechtsschutz besteht.
Tim Geißler
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Strafrecht
http://www.gks-rechtsanwaelte.de