Rückforderungsansprüche drohen jetzt zu verjähren. Das gilt für Kreditverträge, die im Zeitraum von Anfang 2005 bis Ende 2010 abgeschlossen wurden.
Unternehmen, die die von ihnen gezahlten Bearbeitungsgebühren zurückfordern wollen, müssen bis 31.12.2014 verjährungshemmende Maßnahmen einleiten. Viele Unternehmen scheuen den Rechtsweg gegen ihre Bank. Die Einleitung eines Güteverfahrens stellt eine Alternative zur gerichtlichen Verjährungshemmung dar. So gewinnen Unternehmen sechs Monate Zeit für eine außergerichtliche Lösung.
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Marlen Träber
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