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Unternehmen und Bearbeitungsgebühren: Rückforderung möglich – Verjährung droht

(lifePR) (München, )
Wie bei Verbraucherdarlehen kann auch bei gewerblichen Kreditverträgen die Bearbeitungsgebühr zurückgefordert werden. Die Gründe der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 13.05.2014 sind auf Kreditverträge im Unternehmen übertragbar.

Rückforderungsansprüche drohen jetzt zu verjähren. Das gilt für Kreditverträge, die im Zeitraum von Anfang 2005 bis Ende 2010 abgeschlossen wurden.

Unternehmen, die die von ihnen gezahlten Bearbeitungsgebühren zurückfordern wollen, müssen bis 31.12.2014 verjährungshemmende Maßnahmen einleiten. Viele Unternehmen scheuen den Rechtsweg gegen ihre Bank. Die Einleitung eines Güteverfahrens stellt eine Alternative zur gerichtlichen Verjährungshemmung dar. So gewinnen Unternehmen sechs Monate Zeit für eine außergerichtliche Lösung.

Weitere Informationen erteilt:
Marlen Träber
Rechtsanwältin
Rössner Rechtsanwälte
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Tel.: (089) 99 89 22-0, Fax (089) 99 89 22-33
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Rössner Rechtsanwälte ist seit mehr als 35 Jahren im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätigt. Wir analysieren Finanzprodukte und vertreten zahlreiche Unternehmen, Kommunen und kommunale Versorgungsunternehmen sowie Privatpersonen bei Falschberatung durch Banken. Rössner Rechtsanwälte fordern Transparenz auf dem Finanzmarkt und setzen sich aktiv für den Schutz von Finanzmitteln ein. Die Kanzlei begutachtet Finanzierungsformen und berät juristische Personen bei alternativen Finanzierungsmodellen.

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