Im August 2014 zeichnete sich ab, dass die im September 2015 fällig werdenden Zinszahlungen nicht ausgezahlt werden können. Die Schneekoppe Lifestyle GmbH musste Insolvenz anmelden und entschied sich für ein sog. Schutzschirmverfahren Hierbei handelt es sich um ein Verfahren in Eigenverwaltung, bei dem der Unternehmensführung ein vom Gericht bestellter Sachwalter an die Seite gestellt wird.
Im November 2014 soll Schneekoppe nun einen Insolvenzplan vorlegen. Aus den Anleihebedingungen geht hervor, dass der Ausfall einer Zinszahlung Anleiheinhaber zu einer außerordentlichen Kündigung ihrer Anleihe berechtigt.
Ob Schadensersatzansprüche aufgrund von Prospekthaftung entstanden sein könnten, muss im Einzelfall geprüft werden. Wir vertreten Sie bei der Einschätzung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.
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