Relevant für viele Kreditnehmer ist, dass diese vom EuGH als verbraucherrechtswidrig angesehene Formulierung von zahlreichen Unternehmen in den vergangen 10 Jahren verwendet wurde. Dies betrifft vor allem Immobiliendarlehen und Pkw-Darlehen, aber auch sonstige Konsumkreditverträge. Nach der neuen Rechtsprechung des EuGH können solche Kreditverträge auch nach Jahren widerrufen werden mit der Folge, dass ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Kreditvertrag im Wege der Rückabwicklung des Vertrages möglich ist. Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Krisensituation wird dies für zahlreiche Kreditnehmer von praktischem Interesse sein.
Sie haben einen Kreditvertrag und möchten diesen widerrufen? Kontaktieren Sie uns gerne und wir prüfen ihren Fall individuell auf seine Chancen und Risiken. Unsere spezialisierten Rechtsanwälte beraten sie engagiert unter 0211-43 53 33 00.
Der Autor Stefan Daubner ist Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht sowie Miet- und WEG-Recht und Partner bei Busekist Winter & Partner in Düsseldorf. Über das Anwaltsnetzwerk Eurojuris pflegt er enge Kontakte mit Kollegen weltweit und arbeitet laufend an internationalen Mandaten.