Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 161424

Eurojuris Deutschland e.V. Bült 13 48143 Münster, Deutschland http://www.eurojuris.de
Ansprechpartner:in Frau Liane Allmann +49 211 2398744
Logo der Firma Eurojuris Deutschland e.V.
Eurojuris Deutschland e.V.

Urteil gegen Deutsche Bank: Gefährliche Produkte

Argumentation des LG Osnabrück im Swap-Urteil vom 23.04.2010

(lifePR) (München/Osnabrück, )
Mit Urteil vom 23.04.2010 (Az. 15 O 48/09, nicht rechtskräftig) hat das Landgericht Osnabrück die Deutsche Bank erneut dazu verurteilt, einem Kunden Schadensersatz in Höhe von über € 2 Mio. zu zahlen. Hintergrund war ein durch die Bank empfohlenes Swapgeschäft. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Stuttgart einem Kunden mit Urteil vom 26.02.2010 (Az. 9 U 164/08) Schadensersatz in Millionenhöhe zugesprochen.

Das Landgericht Osnabrück bezeichnete das Geschäft als für den Kunden "gefährlich". Die Bank habe das Produkt verharmlost und es versäumt dem Kunden die hohe Verlustwahrscheinlichkeit aufzuzeigen. Weiter war das Gericht der Ansicht, derartig riskante und komplexe Finanzinstrumente dürften einem Kunden als "Erstgeschäft" überhaupt nicht angeboten werden. Es verwies diesbezüglich auf ein internes Schreiben der Deutschen Bank aus dem Jahr 2005, welches Rössner Rechtsanwälte (www.roessner.de), die die Klägerin vertreten, anonym zugespielt wurde. In diesem wurden die Anlageberater der Bank von ihrer Rechtsabteilung darauf aufmerksam macht, dass derartige Produkte "grundsätzlich nur an im Bereich der Derivate erfahrene Kunden vertrieben werden" sollten. Weiter war das Gericht der Überzeugung, dass das Produkt nicht zum Anlageziel der Klägerin passte. Die Klägerin, eine norddeutsche Fleischveredelungsfirma, hatte einen hohen Geldbetrag variabel verzinst angelegt. Die Deutsche Bank hielt die Verzinsung für nicht marktangemessen und empfahl ihrer Kundin den Swap zur "Renditeoptimierung". Dabei sollte von der Kundin über fünf Jahre vierteljährlich der variable Zinssatz aus der Kapitalanlage gegen einen Zinssatz getauscht werden, der sich aus einer komplizierten Formel ergab. Wirtschaftlich gesehen tauschte die Kundin damit ihre Rendite aus der Kapitalanlage gegen eine vollkommen undurchsichtige Spekulation auf die Entwicklung der Zinsstrukturkurve. So warb auch die Bank damit, das maximale Verlustrisiko der Kundin bestehe in einer "Nullverzinsung" ihrer Anlage. Schlechtestenfalls würde sie nichts erhalten, aber den Ertrag aus der Kapitalanlage zahlen müssen. Dabei vergaß die Bank jedoch zu erwähnen, dass diese Absicherung des Risikos nur so lange bestand, wie das betreffende Kapital nicht anderweitig verwendet wurde. Nach Ansicht des Gerichts hätte die Kundin von der Bank darauf aufmerksam gemacht werden müssen, dass ihr Kapital auf diese Weise nun ebenfalls für fünf Jahre gebunden war. Dies, zumal die Bank selber festgestellt hatte, dass die Kundin ihr Kapital jederzeit flexibel angelegt wissen wollte, um kurzfristig auf unternehmerische Anforderungen reagieren zu können. Nun bleibt abzuwarten, ob die Bank in Berufung geht. Mittlerweile liegen eine ganze Reihe von "Swap- Klagen" beim Bundesgerichtshof. Dieser wird letztlich entscheiden müssen, ob es sich bei derartigen Zinstauschgeschäften um sinnvolle "Optimierung" oder um reine Wetten und Spekulationen handelt und inwieweit die Bank zu Aufklärung verpflichtet ist.

www.roessner.de, allmann@roessner.de
Rössner Rechtsanwälte vertritt seit mehr als 35 Jahren Geschädigte im Bank- und Kapitalmarktrecht.

Rössner Rechtsanwälte ist Mitglied im internationalen Anwaltsnetzwerk Eurojuris Deutschland e.V.

Eurojuris Deutschland e.V.

Eurojuris Deutschland e. V. ist in der Eurojuris International EWIV mit Sitz in Brüssel organisiert. Europaweit gibt es mehr als 5.500 Rechtsanwälte in Eurojurisverbänden.

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.