In den Leitlinien des Bankenverbandes heisst es unter anderem: "Bevor Anlageinstrumente Privatanlegern erstmalig angeboten werden, prüfen die privaten Banken in einem gesonderten, internen Prozess, ob und inwieweit diese für Privatkunden geeignet sind. Berücksichtigt werden; dabei vor allem die Struktur und das Risiko der Produkte sowie die Verständlichkeit des Informations- und Werbematerials."
Entgegen dieser Zielvorgabe war es bislang häufige Praxis, dem Anleger fragwürdige Anlageprodukte anzubieten. Struktur und Risiko der verschiedensten Finanzprodukte wurden extra so verpackt, dass der Anleger das tatsächliche Risiko nicht abschätzen kann und der Verkauf des Produkts nicht gefährdet ist. Auch der Informationsprospekt des Anlageinstruments wurde oft so gestaltet, dass dem Anleger die Risiken nicht hinreichend verdeutlicht wurden; vielmehr wurden die Chancen und Gewinnmöglichkeiten herausgestellt.
Erinnert sei in diesem Zusammenhang zum Beispiel an die fragwürdige Vermarktung von Zinstauschgeschäften (sogenannten "swaps"). Mit solchen Geschäften wurden früher Kredite gegen Zinsschwankungen abgesichert. Das Investmentbanking mit Renditenvorgaben von 20 % und mehr gestaltete das ursprünglich sinnvolle Instrument so um, dass daraus eine hochspekulative Wette auf die verschiedenen Zinsentwicklungen wurde. So wurden die Kunden beim Abschluss dieser Geschäfte über den Charakter des Produkts häufig nicht aufgeklärt, was zu zahlreichen Schadensersatzklagen führte.
Weiter heisst es in den Leitlinien: "Die Arbeitsabläufe im Kundengeschäft werden von einer internen, unabhängigen Stelle regelmäßig auf die Wahrung der Kundenbelange und die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen kontrolliert. Auffälligkeiten wird konsequent nachgegangen."
Die Belange des Kunden voranzustellen, wäre schon seit langem die richtige Verhaltensweise und hätte viele Prozesse vermieden. Tatsächlich aber befinden sich Banken schnell in einem Interessenkonflikt. Einerseits wollten sie möglichst viele Geschäftsabschlüsse, insbesondere der Art, die der Bank eine hohe Rendite verspricht. Andererseits sind sie auch Berater ihrer Kunden und müssen gerade für diese das passende Finanzprodukt finden.
Die so geschuldete anleger- und objektgerechte Beratung wurde von Banken bisher nicht immer geleistet. Es gibt eine Vielzahl von höchstrichterlichen Entscheidungen zu verdeckten Rückvergütungen (sogenannten "kick-backs"). Banken, die ihre Kunden nicht über interne Provisionszahlungen der von ihnen angebotenen Fonds aufgeklärt hatten, befanden sich in einem nicht offenbarten Interessenkonflikt und machten sich schadensersatzpflichtig.
Bleibt zu hoffen, dass sich das Verhalten einiger Banken durch diese Leitlinien ändern wird. Die Zukunft wird zeigen, wie viel das Papier wert ist.