Damit steht fest: Sämtliche bisher unterzeichneten Vereinbarungen zur Rückabwicklung sind gegenstandslos. Kein Investor ist hieran mehr gebunden. Der Grund für die Unwirksamkeit liegt in § 6 der Vereinbarungen. Sie sehen ausdrücklich vor, dass die Vereinbarung nur unter der Bedingung geschlossen wird, dass bis zum 31.08.2013 mindestens 67 % der Anleger dem Konzept beitreten. Diese Bedingung jedoch ist nicht eingetreten.
Investoren haben jetzt unverhofft erneut die Chance, ihre Ansprüche anderweitig geltend zu machen. Auch hier gilt: es sollte keine jetzt erforderlich gewordene Zusatzvereinbarung mit der Smallfunds GmbH unterzeichnet werden. Die Chance zum Ausstieg ist zu empfehlen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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