Was Bahnchef Mehdorn und seine Berater offensichtlich aufdecken wollten, war die Rechnungsstellung von Schein-Unternehmen, die von Mitarbeitern implementiert wurden. Aus diesem Grund liess er den kompletten Datenbestand seiner Mitarbeiter mit den Lieferanten- und Dienstleistungsanschriften in der Buchhaltung abgleichen. Ein fataler Fehler, wie jeder heute weiß.
Dass sich Unternehmen schützen müssen, wissen viele – vorbereitet indess ist kaum eines.
Der von der Kanzlei Rössner Rechtsanwälte vorgelegte Leitfaden soll hier Orientierungshilfe geben. Dr. Jochen Weck dazu: „Wirtschaftskriminalität wird häufig totgeschwiegen. Man schämt sich, Opfer zu sein. Aus diesem Teufelskreis müssen deutsche Unternehmen – gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten – ausbrechen lernen. Ein erster großer Schritt ist die Einrichtung einer vertrauensvollen Anlaufstelle im Unternehmen sowie die Erstellung eines Präventions- und Ablaufplans für den Fall der vermuteten und der tatsächlich entdeckten Wirtschaftskriminalität. Wenn dies geschehen ist und das dann auch an die Belegschaft kommuniziert wird, ist bereits ein erster wirksamer Schutz gegen Schädigung erreicht.“
Dr. Jochen Weck ist Senior-Partner in der Kanzlei Rössner Rechtsanwälte, München (www.roessner.de). Rössner Rechtsanwälte berät Unternehmen bei Schäden aus Wirtschaftskriminalität. Die seit vielen Jahren spezialisierte Kanzlei ist bei der Überprüfung von Verdachtsfällen, der Aufklärung strafbarer Handlungen zum Schaden des Unternehmens und bei der Durchsetzung von Schadensersatz und geeigneten Strategien behilflich.
Rössner Rechtsanwälte ist Mitglied des internationalen Anwaltsnetzwerkes Eurojuris Deutschland e.V.
Der vorgelegte Leitfaden, inklusive praktischer Checkliste, ist kostenlos unter folgendem Kontakt abzufragen:
Liane Allmann
Geschäftsstellenleiterin Eurojuris Deutschland e.V.
info@eurojuris.de