Käufer kann Nacherfüllung verlangen…
Da es sich beim Autokauf um einen regulären Kaufvertrag bzw. ein Finanzierungsgeschäft nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) handelt, spielt die „Musik“ bei der Frage nach den Rechten des Käufers in den einschlägigen Gewährleistungsvorschriften. Am wichtigsten sind dabei die Regelungen über Nacherfüllung und Rücktritt: Grundsätzlich kann der Käufer eines Audi A6 bei einer klappernden Vorderachse vom Verkäufer fordern, dass dieser auf eigene Kosten das Geräusch durch Nacherfüllung, also nach Wahl des Kunden durch Reparatur oder aber Lieferung eines neuen Fahrzeuges, behebt. Der Verkäufer wird dabei allerdings in Anbetracht des Wertes des Fahrzeuges und des Mangels regelmäßig das Recht haben, die Lieferung eines Neufahrzeuges zu verweigern und die Nacherfüllung durch eine Reparatur vorzunehmen. Wichtig: Von seinem Nacherfüllungsrecht kann der Käufer bis zu zwei Jahre nach dem Kauf Gebrauch machen – je früher allerdings, desto besser! Zudem sollten Käufer darauf bestehen, dass Ihnen für die Zeit der Reparatur des eigenen Audi A6 ein adäquater Ersatzwagen gestellt wird.
…und zurücktreten! Achtung: Wertersatz des Käufers beachten!
Repariert der Verkäufer den Wagen zwei Mal erfolglos oder verweigert er gar die Reparatur, so darf der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Hierzu erklärt man gegenüber dem Verkäufer den Rücktritt. Allerdings liegt hier oftmals großes Streitpotenzial: Denn bei der Rückabwicklung eines Autokaufs ist der Verkäufer berechtigt, dem Käufer die bisherige Nutzung des Fahrzeuges in Rechnung zu stellen. Wie viel dabei allerdings anhand der bisher gefahrenen Kilometer berechnet werden darf, wird von den Gerichten unterschiedlich bewertet. Dementsprechend versuchen Autohändler regelmäßig, den von den Gerichten angenommenen Höchstsatz (0,67% des Fahrzeugpreises pro 1000km Laufleistung) vom zurückgetretenen Käufer geltend zu machen, während Käufer natürlich zu Recht daran interessiert sind, dass lediglich der Mindestsatz (0,3% des Fahrzeugpreises pro 1000km Laufleistung) als Berechnungsgrundlage angenommen wird.
Vorgehensweise bei Mängeln an der Achse des Audi A6
Wir raten Betroffenen, die ein Klappern an der Vorderachse ihres Audi A6 oder andere wesentliche Mängel bemerken, mit der Geltendmachung von Gewährleistungsrechten nicht zu warten. Der Verkäufer sollte schriftlich dazu aufgefordert werden, den Mangel innerhalb von zwei Wochen kostenfrei zu beheben und einen Ersatzwagen bereitzustellen. Kommt er dieser Aufforderung nach, so ist alles gut. Ist das Klappern danach noch immer zu hören, so ist die Prozedur noch einmal zu wiederholen. Führt diese Reparatur wieder nicht zu dem gewünschten Erfolg, so sollten Autokäufer sich über einen Rücktritt Gedanken machen. Spätestens hier sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden, um den Rücktritt in Form und Inhalt ordnungsgemäß zu erklären und sich auch nicht auf unnötige Diskussionen bezüglich des Wertersatzes einlassen zu müssen.
Jan Rudolph
Rechtsanwalt,
http://www.gks-rechtsanwaelte.de