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Würzburg erhält Schadensersatz von der Deutschen Bank

Pflichtverletzung beim Verkauf von Spread-Ladder-Swaps durch Deutsche Bank

(lifePR) (München, )
Mit Urteil vom 31.03.2008 ist die Deutsche Bank verurteilt worden, Schadensersatz i.H.v. ca. € 950.000,00 an die WVV wegen Pflichtverletzungen bei Verkauf sog. Spread-Ladder-Swaps zu bezahlen. In dem viel beachteten Prozess hat sich das Landgericht Würzburg damit der bisherigen Tendenz in der Rechtsprechung angeschlossen und in dem Angebot der hoch spekulativen Swap-Geschäfte ein Beratungsverschulden der Deutschen Bank gesehen. Dieses Ergebnis war nach einer umfangreichen Beweisaufnahme im Februar 2008 nicht unbedingt absehbar.

Im Rahmen der Beweisaufnahme hatte es sich ergeben, dass die für die Würzburger Unternehmen handelnden Personen - zumindest ansatzweise - die mit dem Spread-Ladder-Swap verbundenen Risiken erkannt hatten. Nach der Beweisaufnahme hatten die Rechtsanwälte der WVV allerdings mit weiteren Argumenten die Ungeeignetheit der Spread Ladder Swaps zur Zinsoptimierung dargestellt. Auch die Vorlage eines finanzmathematischen Sachverständigengutachtens dürfte zu der Erkenntnis des Gerichts beigetragen haben, dass über die riskante Optionsstruktur wesentlich umfassender hätte aufgeklärt werden müssen .

„In unserer abschließenden Stellungnahme haben wir insbesondere die strukturelle Ungeeignetheit des Spread-Ladder-Swaps dargestellt“, so Rechtsanwalt Dr. Jochen Weck von der Kanzlei Rössner Rechtsanwälte. Eventuell hat auch ein der Kanzlei Rössner Rechtsanwälte vor der Beweisaufnahme anonym zugespieltes internes Schreiben der Rechtsabteilung der Deutschen Bank den Ausschlag für die Verurteilung der Deutschen Bank zum Schadensersatz gegeben.

Die von den Mitarbeitern der WVV zumindest teilweise erkannte Risikostruktur der Swaps dürfte dagegen der Grund für den Ansatz des der WVV zugewiesenen Mitverschuldens sein. Da die Entscheidungsgründe noch nicht vorliegen, kann diesbezüglich noch keine fundierte Analyse erfolgen.

Auch wenn es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt, dürfte von dem Urteil eine Signalwirkung für weitere geschädigte Kunden der Deutschen Bank ausgehen, die bisher mit gerichtlichen Schritten gegen die Deutsche Bank noch abgewartet haben. Denn gerade die interne Notiz der Rechtsabteilung der Deutschen Bank und das vorgelegte Sachverständigengutachten machen deutlich, dass es einen sehr hohen Beratungs- und Aufklärungsbedarf bei den Kunden gibt, denen das Produkt angeboten wurde. „Hier sind die eigenen Anforderungen der Rechtsabteilung beim Verkauf der Swaps nicht eingehalten worden. Vielmehr ergibt sich aus dem hausinternen Schulungsvideo der Deutschen Bank für ihre Verkäufer, dass der Vertrieb auf ganz andere Inhalte als eine zutreffende Aufklärung setzt,“ erklärt Rechtsanwalt Weck. In dem Schulungsvideo waren nahezu ausschließlich die hohen Gewinnchancen thematisiert worden.

Mit dieser Entscheidung wird auch eine in der Öffentlichkeit verbreitete Sichtweise relativiert, nach der es sich bei den geschädigten Kunden der Deutschen Bank um „Zocker“ handelt, die mit vollem Risikobewusstsein spekulieren. Nach den Feststellungen der Rechtsanwälte der WVV herrscht bei den geschädigten Kunden sogar nahezu ausschließlich ein konservatives Risikoprofil vor. Gerade weil sich die Kunden nicht mit spekulativen Produkten auskannten, konnten Sie nach den Analysen der Kanzlei Rössner Rechtsanwälte den tatsächlichen Risikogehalt des Spread Ladder Swaps nicht erkennen.
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