Vorsicht vor Betrügern!
Weder Zajonc noch Ruck sind im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis aufgelistet. Dies ist ein Indiz dafür, dass sie als Anwälte nicht zugelassen sind. Eine Google-Bildersuche ergab, dass die Bilder der angeblichen Anwälte Werbebilder für Anzüge sind. Auch der Name des vermeintlich abgemahnten Videos wird nicht angegeben. Dies zeigt, dass die Abmahnung eine Abzocke ist.
Verbrauchern ist zu empfehlen, das Schreiben zu ignorieren und auf gar keinen Fall zu zahlen. Ferner besteht die Möglichkeit gemäß § 97 a IV UrhG, die Kosten der eigenen anwaltlichen Verteidigung geltend zu machen. Dies setzt voraus, dass man herausfindet, wer die Abmahnung versendet hat. Es sollen schon mehrere Strafverfahren gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft existieren.
Tim Geißler Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Strafrecht
http://www.gks-rechtsanwaelte.de