In beiden Fällen ging es um falsche Angaben zur Emittentin und die falsche Zusicherung, selbst im schlimmsten Fall ("worst case") bekäme der Anleger mindestens sein eingezahltes Kapital voll zurück (garantierter Kapitalerhalt). Gekauft hatten die klagenden Anleger die 7,5 % Real Estate Garant Anleihe, bzw. die sogenannte Fortrust 5 Anleihe.
Mit dem Urteil folgte das Münchner Gericht einem bereits am 01.07.2010 ergangenen Urteil des LG Koblenz, in dem dieses einem Anleger in einem identischen Fall ebenfalls vollen Schadensersatz zugesprochen hatte.
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