Marken kaufen und Marken verkaufen etabliert sich immer mehr, neben der Verwertung durch Insolvenzverwalter, als lukrativer Nebenerwerb .
Zum Handel mit Marken gehört eine grundlegende Markenrecherche.
Markenrecherche beim DPMA - Deutsches Patent- und Markenamt
Im Rahmen von Markentwicklungen empfiehlt es sich bereits während der Marken- oder Namensfindung eine Markenrecherche durchzuführen. Bei einer solchen Markenrecherche werden die jeweils relevanten Datenbanken, u.a. auch die des DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) nach identisch eingetragenen und angemeldeten Marken durchsucht. So kann mit einem geringen Zeit- und Kostenaufwand geklärt werden, ob sich eine Weiterentwicklung des geplanten Namens bzw. der Marke lohnt.
Steht fest, welche Marke beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) oder einem anderen Markenamt eingetragen werden soll, empfiehlt es sich eine Markenrecherche nach ähnlichen angemeldeten und eingetragenen Marken. Grund hierfür ist, dass auch ähnliche Marken eine Gefahr für die neue Marke darstellen, wenn eine Verwechslungsgefahr besteht. In eine solche Ähnlichkeitsrecherche werden in der Regel ebenfalls Firmennamen, Werktitel und Domains mit einbezogen, insoweit diese online zugänglich sind.
Unsere Kooperationspartner, auf Markenrecht spezialisierte Anwälte, greifen bei ihrer Markenrecherche auf zuverlässige Onlinedatenbanken zurück und nehmen eine Einschätzung vor. Im Rahmen einer Markenrecherche erhalten Sie in der Regel ein Kurzgutachten, das konkrete Empfehlungen gibt. Erst danach ist eine Markenanmeldung beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) oder einem anderen Markenamt zu empfehlen.
Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von RA Schiller, ASG Rechtsanwälte Berlin, erstellt.
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