Diese politischen Ziele sind auf große, sehr positive Resonanz auch in der Bevölkerung gestoßen. Viele EU Bürger nutzen hierbei Modernisierungs- und Renovierungskredite, um den Umbau ihres Wohnraumes zur Energieeinsparung und CO2 Reduktion zu finanzieren. "Die Bereitschaft der Bürger, auch im häuslichen Bereich einen eigenen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, sollte durch die EU-Gesetzgebung aber nicht konterkariert werden", so Andreas J. Zehnder, Geschäftsführender Direktor der Europäischen Bausparkassenvereinigung.
Diese Gefahr steht aber unmittelbar bevor. Am 15. Januar 2008 wird im Plenum des Europäischen Parlaments über den Vorschlag zur Änderung der Verbraucherkreditrichtlinie abgestimmt.
Nach derzeitigem Stand sollen Modernisierungs- und Renovierungskredite in den Anwendungsbereich der Verbraucherkreditrichtlinie aufgenommen werden. Dadurch würden die Kosten für diese Kredite, die überwiegend zur Finanzierung von CO2 Präventionsmaßnahmen eingesetzt werden, erheblich steigen. Die Finanzierung der Umbaumaßnahmen würde den Verbraucher im Ergebnis sehr viel stärker belasten, da der Kredit nicht mehr als Hypothekarkredit, sondern unter den teuren Bedingungen des Verbraucherkredits vergeben werden müsste.
"Es ist völlig unverständlich, dass der Verbraucher einerseits angespornt wird, den CO2 Ausstoß seines Wohnraums zu reduzieren, wenn er andererseits aufgrund neuer EU–Gesetzgebung zum Verbraucherkredit mehr für die Finanzierung dieser Maßnahmen zahlen soll", erklärte Zehnder. "Modernisierungs- Renovierungskredite sollten für den EU Bürger erschwinglich bleiben", so Zehnder weiter.
Daher appelliert die EuBV an die Abgeordneten im Europäischen Parlament, die Mitwirkung der Bürger zur Erreichung der Klimaschutzziele nicht aufs Spiel zu setzen und Modernisierungs- und Renovierungskredite aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie zu nehmen.