Esther Grafwallner, Leiterin Produktmanagement ERV kommentiert: "Die alleinige Absicherung von Stornokosten ohne Reiseabbruch-Schutz entspricht nicht mehr der heutigen Erwartungshaltung des Reisenden an einen fairen Versicherungsschutz. Mit unserer erweiterten Reiserücktritts- Versicherung setzen wir einen neuen Marktstandard. Auch Stiftung Warentest empfiehlt grundsätzlich den Abschluss eines solchen Vollschutzes."
Die beiden Komponenten der Reiserücktritts-Versicherung greifen optimal ineinander: Die Storno-Versicherung erstattet die Kosten, wenn die Reise zum Beispiel aufgrund einer unerwarteten schweren Erkrankung, einer betriebsbedingten Kündigung oder eines Unfalls storniert werden muss. Die Reiseabbruch-Versicherung übernimmt hingegen die Kosten, wenn der Urlaub wegen eines Einbruchs in der heimischen Wohnung oder einer plötzlichen Erkrankung abgebrochen werden muss. Die Police erstattet dann nicht genutzte Reiseleistungen und die zusätzlichen Kosten der Rückreise. Die Reiseabbruch-Versicherung greift auch, wenn eine Rundreise wegen eines Krankenhausaufenthalts unterbrochen werden muss und erstattet nach der Genesung die Nachreisekosten, um sich der Gruppe wieder anzuschließen.
Die unterschiedlichen Leistungen der Storno- und Reiseabbruch- Versicherung können im Ernstfall entscheidend sein, erklärt Esther Grafwallner weiter: "Vielen Kunden ist nicht bewusst, dass sie die einfache Reiserücktritts-Versicherung nur bis zum Reiseantritt schützt. Stürzt ein Urlauber in der Abflughalle unglücklich und landet im Krankenhaus statt auf den Kanaren, ist dies bereits ein Fall für die Reiseabbruch-Versicherung. Mit unserer neuen, umfassenden Reiserücktritts-Versicherung gehören diese - oftmals kostspieligen - Missverständnisse der Vergangenheit an."
Die neue Reiserücktritts-Versicherung der ERV kann online unter www.erv.de oder im Reisebüro bereits ab 7 Euro abgeschlossen werden.
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