Stiftung Warentest empfiehlt auch ihren Lesern mit einer privaten Krankenversicherung, vor der Reise die Leistungen ihrer Kasse genau zu prüfen. Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland werden zwar in der Regel von der privaten Krankenversicherung übernommen - das trifft aber nicht immer auf einen Krankenrücktransport zu. Hier schützt eine zusätzliche private Reisekrankenversicherung, die nicht nur die Kosten erstattet, sondern deren Notrufzentrale auch die gesamte Organisation übernimmt. Reisende sollten beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung darauf achten, ob der medizinisch sinnvolle Krankenrücktransport inbegriffen ist. Im Unterschied zum lediglich medizinisch notwendigen Rücktransport können Patienten in Rücksprache mit den Ärzten der Notrufzentrale mitentscheiden, ob sie sich lieber in einem heimischen Krankenhaus auskurieren möchten statt in der Fremde. Das gilt auch, wenn die medizinische Behandlung am Urlaubsort möglich wäre.
"Eine Auslandskrankenversicherung ist auf Reisen unerlässlich, denn sie schützt nicht nur vor unerwarteten hohen Ausgaben, sondern hilft Reisenden auch bei Fragen zur medizinischen Versorgung und Infrastruktur vor Ort", erklärt Esther Grafwallner, Leiterin Produktmanagement ERV. "In fremden Ländern sind Urlauber sonst schnell auf sich allein gestellt, wenn sie plötzlich einen Arzt aufsuchen müssen oder sich aufgrund der Sprachbarriere nicht mit den behandelnden Ärzten verständigen können."
Sicher unterwegs in jeder Situation
Aus diesem Grund ist in der Auslandskrankenversicherung der ERV auch die medizinische Notfall-Hilfe inbegriffen. Die erfahrenen Mitarbeiter der Notrufzentrale informieren im Notfall über die ärztliche Versorgung am Urlaubsort. Ein wichtiger Bestandteil sind auch die Such-, Rettungs- und Bergungskosten, die die ERV bis zu einer Höhe von 10.000 Euro übernimmt. Schnell ist im Skiurlaub oder beim Wanderausflug ein Unfall passiert, der einen Einsatz der Bergrettung nötig macht. Diese Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse in keinem Fall übernommen, hier hilft nur eine private Zusatzversicherung.
Die komplette Pressemitteilung finden Sie im Pressearchiv der ERV unter: http://www.reiseversicherung.de/...