"Vor allem bei Reisen mit Kindern sollten Eltern auf den richtigen Reiseschutz achten, denn der Nachwuchs ist häufig anfälliger für Erkrankungen oder Unfälle", erklärt Esther Grafwallner, Leiterin Produktmanagement der ERV. "Mit der Jahres-Reiseversicherung profitieren Familien nicht nur von Kostenerstattungen bei Reiserücktritt oder bei medizinischen Behandlungen, sondern haben vor allem in Notfällen einen kompetenten Partner an ihrer Seite - 24 Stunden am Tag, weltweit."
Umfassende Leistungen für alle Familien-Reisen Zu den Bestandteilen der Jahres-Reiseversicherung der ERV zählt unter anderem die Reiserücktrittsversicherung. Sie erstattet die Stornokosten, wenn ein Familienmitglied vor der Reise zum Beispiel unerwartet schwer erkrankt oder ein Kind eine wichtige Prüfung wiederholen muss. Gut zu wissen: Bei einer Erkrankung vor der Reise können sich Kunden der ERV von erfahrenen Reisemediziniern kostenlos beraten lassen, ob sie sofort stornieren müssen oder in Ruhe die Genesung abwarten können.
Große Unsicherheit verursacht häufig die medizinische Versorgung am Urlaubsort. Die Reisekranken-Versicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe, die ebenfalls in der Jahres-Reiseversicherung der ERV enthalten ist, erstattet nicht nur die Kosten für Behandlungen im Ausland, sondern informiert Reisende auch über die ärztliche Versorgung vor Ort und organisiert den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport. Damit ist gewährleistet, dass Patienten, die sich lieber in einem heimischen Krankenhaus auskurieren möchten, auf eigenen Wunsch und nach Rücksprache mit den Ärzten der Notrufzentrale der ERV nach Hause transportiert werden.
Rundum-Schutz für ein ganzes Jahr Für einen vollständigen Schutz auf Reisen beinhaltet die Jahres-Reiseversicherung der ERV auch eine Reiseabbruch- und eine Reisegepäck-Versicherung sowie den RundumSorglos-Service. Die kompetenten Mitarbeiter der Notrufzentrale der ERV helfen, wenn die Kreditkarten gestohlen wurden oder der Reisepass abhanden gekommen ist.
Und das Beste: Die Jahres-Reiseversicherung der ERV gilt für alle Reisen im Jahr und umfasst damit auch Kurztrips zur entfernt lebenden Verwandtschaft oder den Wochenend-Ausflug in den Freizeitpark. Abgesichert sind zwei Erwachsene, die in häuslicher Gemeinschaft leben sowie deren Kinder bis einschließlich 25 Jahren.