Doch nicht nur, wenn einmal Not am Mann ist, erweist sich die Seite mobil.erv.de als überaus hilfreich. Der Urlauber kann sich zudem ganz kurzfristig für den richtigen Reiseschutz entscheiden und zum Beispiel spontan am Flughafen direkt vor dem Abflug die Reisekranken-Versicherung abschließen. Unter der Kategorie "Rund ums Reisen" hält die ERV mobil auch zahlreiche Tipps rund um die schönsten Wochen des Jahres bereit. In Kooperation mit dem Centrum für Reisemedizin liefert die mobile Website Informationen zum nötigen Impfschutz in den verschiedenen Urlaubsländern oder gibt Ratschläge zur Reisemedizin. Unter "Aktuelle Verbrauchertipps" erfahren mobile User alles zu neuesten Meldungen rund um das Thema Gesundheit. So erhalten sie zum Beispiel Auskünfte zu einer Grippe-Welle im Ferienland oder zu neuesten medizinische Bestimmungen beim Aufenthalt im Krankenhaus. Eine Checkliste dient als Gedächtnisstütze und zählt auf, was Reisende auf keinen Fall vor ihrer Abreise vergessen sollte und welche Dinge lieber im Handals im Reisegepäck Platz finden sollten. Ein Währungsrechner ermöglicht es, Dollar, Dirham oder Pfund in Euro umzurechnen.
Natürlich können Kunden sich nicht nur über nützliche Updates zum Thema Urlaub informieren, sondern auch den Reiseschutz der ERV über die mobile Website abschließen. So haben Reisende die Möglichkeit, auch noch wenige Minuten vor ihrer Abreise für den medizinischen Schutz im Urlaub oder auf einer Geschäftsreise zu sorgen. Auch eine Reiserücktritts- Versicherung oder ein RundumSorglos-Schutz können unter Beachtung der vorgegebenen Abschlussfristen bequem unterwegs abgeschlossen werden.
Disclaimer
Diese Pressemitteilung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf derzeitigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der ERV beruhen. Bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächliche Entwicklung, insbesondere die Ergebnisse, die Finanzlage und die Geschäfte unserer Gesellschaft wesentlich von den hier gemachten zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder sie an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.