Um Sonnenstudios bei der Einhaltung der EU-Gesetzgebung zu unterstützen, entwickelt die ESA einen europäischen Verhaltenskodex für Sonnenstudios sowie Schulungsunterlagen für Sonnenstudios und organisiert Informationsveranstaltungen in Kooperation mit den nationalen Verbänden der Bräunungsindustrie in den Mitgliedstaaten. Diese Aktivitäten bilden einen Bestandteil der zweiten Phase der "Joint Action on Sunbeds" (gemeinsame Aktion in Bezug auf Solarien), die am 12. Februar 2010 eingeleitet wurde und von Prosafe, einem Netzwerk europäischer Marktaufsichtsbehörden, koordiniert wird.
Eine Prüfung durch die Marktaufsichtsbehörden während der ersten Phase von JAS zeigte, dass jedes siebte Sonnenstudio die Grenzwerte für UV-Strahlung durch Solarien nicht eingehalten hat. "Dieses Ergebnis kam nicht ganz überraschend, da aufgrund der fehlenden Durchsetzung geltender Regeln und Vorschriften in einzelnen Mitgliedstaaten Unsicherheit am Markt bestand und noch besteht. Außerdem ließ die zugrundeliegende Rechtslage zum Zeitpunkt der Durchführung der Untersuchung in den Jahren 2008 und 2009 Raum für Interpretation im Hinblick auf die erforderliche Einhaltung der Standards durch ältere Sonnenbänke, die vor dem 23. Juli 2007 auf den Markt kamen" stellte Frank Harbusch, der Generalsekretär der ESA, fest und fügte hinzu: "Wir haben den Eindruck, dass unsere Kommunikationsaktivitäten nun am Markt gut angenommen werden, und wir erwarten eine noch bessere Einhaltung der Vorschriften während der neuen Phase der JAS".
Mittlerweile ist auch das Problem älterer Solarien, die in einem Sonnenstudio eingesetzt werden und vor dem 23. Juli 2007 auf den Markt kamen, über eine neue europäische Gesetzgebung unter dem Namen NLF (New Legislative Framework) so geregelt worden, dass die Betriebsstandards in den Sonnenstudios sichergestellt werden können.