Der 15-köpfige Rat leitet die EKD in allen Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich anderen Organen vorbehalten sind. Insbesondere soll er mit theologischer und missionarischer Arbeit die Gemeinschaft der Gliedkirchen in der EKD befördern, für die Zusammenarbeit der kirchlichen Werke und Verbände in allen Bereichen sorgen, die evangelische Kirche in der Öffentlichkeit vertreten und zu Fragen des religiösen und gesellschaftlichen Lebens Stellung nehmen.
Wahlberechtigt sind die 120 Mitglieder der 12. EKD-Synode und die Mitglieder der Kirchenkonferenz der EKD, die von den Leitungen der Gliedkirchen gebildet wird. Jede Landeskirche hat bei der Ratswahl eine Stimme.
Die Wahl weiterer Ratsmitglieder dauert noch an.
Weitere Ergebnisse, Informationen, Berichte und Videos von der EKD-Synode: www.ekd.de/synode/