In der Zwischenzeit sind die Gerichte auf einen verbraucherfreundlichen Kurs eingeschwenkt. So hat das Landgericht Dresden die DOBA Grund Beteiligungs GmbH bzgl. zweier Objekte bereits zur Rückzahlung der geleisteten Einlage gegen Herausgabe der Fondsanteile verurteilt. Das Gericht begründet dies damit, dass nicht über die weitgehende Kommanditistenhaftung gesprochen und auch über das Totalverlustrisiko nicht aufgeklärt wurde.
Ein noch eleganterer und weitgehend risikofreierer Weg besteht in der Ausnutzung formaler Fehler, so der Vertrauensanwalt des ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung - Spezialinkasso für Kapitalanleger Axel Widmaier. Hier haben kostengünstige außergerichtliche Auseinandersetzungen mit finanzierenden Banken und der Fondsgesellschaft schon nach wenigen Wochen zu einer vollständigen Rückabwicklung geführt. Auch in Fällen teilweiser oder vollständiger Fremdfinanzierung der Fondsanteile ist so eine vollständige Rückabwicklung von Darlehen und Fondsbeitritt möglich.
Der Vorteil bei einem außergerichtlichen Ansatz ist die sehr schnelle Abwicklung. Diese ist zudem in aller Regel weit kostengünstiger als ein langwieriges und riskantes gerichtliches Verfahren.
Auch gerichtlich können diese formalen Fehler mit deutlich besseren Erfolgsaussichten als bei Schadenersatzansprüchen, welche auf Falschberatung beruhen, geltend gemacht werden. Denn es entfällt das Risiko einer Beweisaufnahme über die Frage der Falschberatung.
Inhalt der Rückabwicklung ist, dass geschädigte Anleger seine Anteile an die Fondsgesellschaft beziehungsweise die finanzierende Bank zurückgeben und im Gegenzug von allen Darlehensforderungen freigestellt werden können und seine gezahlten Einlagen abzüglich Ausschüttungen zurückerhalten.
Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung - Spezialinkasso für Kapitalanleger - sorgt dafür, dass geschädigte Kapitalanleger nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen. Bei Anlegern die keine Rechtschutzversicherung haben, wird geprüft ob das Kostenrisiko von Express übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen die Spezialisten des ESK, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können, darum können sie es sich auch erlauben das Kostenrisiko zu übernehmen.
Wegen der Attraktivität dieses Angebotes wird mit einer Schutzgebühr in Höhe von 39.00 Euro (inkl. MwSt.) sichergestellt, dass sich nur Personen anmelden die ein ernsthaftes Interesse an diesem Angebot haben. Betroffene Anleger, die eine solche Prüfung durchführen lassen möchten, können sich online bei dem ESK anmelden.