Auch künftig werden Solarkollektoren und Biomasseheizkessel mit Investitionszuschüssen gefördert. Neu an der zukünftigen Förderung ist ein Bonussystem, das für deutlich höhere Förderbeträge sorgen kann. Wer Solarkollektoren und Biomassekessel besonders energieeffizient einsetzt oder erneuerbare Energien miteinander kombiniert, wird zusätzlich mit einem Bonus belohnt. Besonders innovative Anlagen, zum Beispiel große Solarkollektor-Anlagen oder Biomassekessel mit hochwirksamen Staubfiltern, profitieren zusätzlich von der Innovationsförderung. Ebenfalls neu eingeführt werden Zuschüsse für effiziente Wärmepumpen und effiziente Solarkollektorkreis- und Umwälzpumpen. "Diese Förderkonditionen treten für private Antragsteller unmittelbar im Januar 2008 in Kraft", ermuntert eza! Geschäftsführer Martin Sambale, sich rechtzeitig über die neuen Möglichkeiten zu informieren.
Darüber hinaus wird die Förderung gewerblicher Investitionen ab dem nächsten Jahr deutlich ausgebaut. Eine Antragstellung über die KfW ist aber erst nach erfolgter Notifizierung der neuen Richtlinie bei der EU im Laufe des ersten Quartals 2008 möglich.
Zuschüsse gibt es jetzt für
- Warmwassersolaranlagen
- Solaranlagen mit Heizungsunterstützung
- Pelletkessel
- Holzhackschnitzelheizungen
- Scheitholzkessel
- Wärmepumpen
- Bonus für den kombinierten Einbau einer Solaranlage zusammen mit einem Öl-/Gas-Brennwertkessel oder einer Holzheizung
- Bonus für den zusätzlichen Einbau einer effizienten Heizungsumwälzpumpe der Effizienzklasse A, kombiniert mit einem Abgleich des Heizungsrohrnetzes, so genannter eH Hydraulischer Abgleich, oder einer hocheffizienten Solarpumpe
Die Zuschüsse werden aufgestockt,
- wenn das Haus vor 1995 gebaut wurde und den Anforderungen der Energieeinsparverordnung entspricht, oder wenn es nach 1994 gebaut wurde und die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) um 30 % unterschreitet, oder
- wenn das Haus vor Baujahr 1995 die Anforderungen der EnEV um 30 % unterschreitet und jüngere Häuser die EnEV um 45 % unterschreiten.
Die Förderungen können mit anderen Förderungen, zum Beispiel aus dem Gebäudesanierungsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kombiniert werden. eza!-Experte Steffen Riedel erläutert die neuen Förderungen anhand eines Beispiels: Dabei erhält ein Einfamilienhaus, welches vor 1995 gebaut wurde und mit Hilfe des Gebäudesanierungsprogramms auf den Stand der Energieeinsparverordnung gedämmt wurde, für eine heizungsunterstützende Solaranlage mit 20 m² Kollektorfläche, kombiniert mit einer Brennwertheizung oder Holzheizung mit hocheffizienter Heizungsumwälzpumpe, folgende Förderung:
- Basisförderung: 105 Euro/m² Kollektorfläche = 2100 Euro
- Effizienzbonus für EnEV-Standard: 157,5 Euro/m² Kollektorfläche = 3150 Euro
- Kombinationsbonus für Brennwertkessel oder Holzfeuerungsanlage: 750 Euro
- Pumpen-Bonus: 200 Euro
- Zusammen: 6200 Euro
Hinzu kämen noch das zinsvergünstigte Darlehen und der Teilschuldenerlass aus dem KfW-Gebäudesanierungsprogramm.
Genaue Informationen und Zuschusssätze gibt es bei den Energieberatern von eza! im Internet pünktlich zum Jahresbeginn unter www.eza-foerderung.de