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Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e.V. Storkower Straße 158 10407 Berlin, Deutschland http://www.flib.de
Ansprechpartner:in Herr Oliver Solcher +49 30 29035634

Blower-Door-Test bei Laubenganghäusern jetzt einfacher: Oft reicht schon eine Stichprobe

(lifePR) (Berlin, )
Der Blower-Door-Test bei neuen, über Laubengänge erschlossenen Gebäuden ist eine aufwendige Angelegenheit. Denn die Messung zum öffentlich-rechtlichen Nachweis der Luftdichtheit muss Wohnung für Wohnung einzeln erfolgen. Daher wünschen sich Betroffene schon lange ein einfacheres und damit auch kostengünstigeres Verfahren. Das gibt es nun seit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes GEG: Erstmals sieht der Gesetzgeber darin die Möglichkeit vor, bei „gleichartigen, nur von außen erschlossenen Nutzeinheiten“ lediglich eine Stichprobe davon zu untersuchen.

Da die Mindeststichprobengröße 12 Nutzeinheiten bzw. Wohnungen umfasst, greift die Vereinfachung nur für größere Laubenganghäuser. Kleine Gebäude müssen weiterhin vollständig gemessen werden. „Für alle anderen bedeutet die neue Regelung aber eine teils deutliche Erleichterung“, erklärt Oliver Solcher, Geschäftsführer beim Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen (FLiB e. V.). Das mache den Luftdichtheitstest auch für jene interessant, denen die Untersuchung eines kompletten Laubenganggebäudes bislang zu teuer erschien: „Dabei ist eine Schlussmessung Voraussetzung dafür, um bei der energetischen Gebäudebilanzierung mit einer verminderten Luftwechselrate rechnen zu dürfen“, merkt Solcher an.

Klare Vorgaben für die Stichprobenauswahl
Wie man die Stichprobe auswählt und die Messergebnisse auswertet, regelt das GEG über den Nationalen Anhang NB der Messnorm DIN EN ISO 9972. Dieser legt zum Beispiel fest, wie die zu prüfenden Wohnungen auf die einzelnen Stockwerke verteilt sein müssen und dass die Strichprobe mindestens 20 Prozent der Hüllfläche nach außen sowie sämtliche Bauweisen und Bauelemente entsprechend ihrem Anteil am zu untersuchenden Gebäude oder Gebäudeteil repräsentieren muss. Und: Gibt es auch über Flure oder Treppenhäuser zugängliche Nutzeinheiten oder solche, die anders als die der Stichprobe genutzt werden, und liegen diese innerhalb der wärmeübertragenden Umfassungsfläche, sind sie zusätzlich zu messen.

 „Eine Stichprobe korrekt zusammenzustellen ist durchaus anspruchsvoll“, merkt Solcher an und empfiehlt einen genauen Blick in die Messnorm. Das Wichtigste an der neuen Regelung ist aus Verbandssicht aber ohnehin der Umstand, dass es jetzt überhaupt eine gibt. In der Vergangenheit habe es nämlich Hinweise gegeben, dass auch da bereits nur Stichproben geprüft und die Ergebnisse aufs Gesamtgebäude übertragen wurden, obwohl das nicht zulässig war. Ein Indiz: Sobald mit der EnEV 2014 ausdrücklich von der „Dichtheit des gesamten Gebäudes“ die Rede war, mehrten sich beim FLiB die Anfragen, ob es nicht doch Möglichkeiten gebe, Gebäude nur teilweise zu messen. „Das neue Gesetz erlaubt das jetzt zwar, macht aber gleichzeitig unmissverständlich deutlich, dass dies nur in ganz bestimmten Fällen gilt, und regelt über den Norm-Bezug auch das Vorgehen im Detail“, stellt der Verbandsgeschäftsführer fest. Für Messende wie für ihre Auftraggeber bedeute dies ein Stück mehr Sicherheit .

Provisorisches Abdichten verboten, Schutzdruck erlaubt
Zu den Einzelheiten, die der Norm-Anhang NB für Stichprobenmessungen festschreibt, zählt beispielsweise das Verbot, interne Leckagen während des Tests provisorisch abzudichten. Dadurch können diese das Messergebnis beeinflussen, obwohl der Stichprobentest nur einen Kennwert für die Dichtheit der wärmeübertragenden Umfassungsfläche liefern soll. Ausschließen lässt sich das nur, indem man entweder alle Wohnungen messtechnisch überprüft oder aber die Stichprobenmessung unter sogenanntem Schutzdruck durchführt, ein Vorgehen, das Anhang NB ausdrücklich erlaubt: Dabei gleicht man die Druckverhältnisse auch in angrenzenden Nutzeinheiten an und verhindert dadurch Luftströmungen durch eventuell vorhandene Undichtigkeiten in Trennwänden, Böden und Decken. Am besten allerdings solle man von Anfang an auf ausreichende interne Dichtheit achten, betont der FLiB. Nur so ließe sich etwa auch späteren Beschwerden über Geruchsbelästigungen aus Nachbarwohnungen vorbeugen.

Die KfW-Bank übrigens kennt für große Mehrfamilienhäuser, bei denen der Nachweis der Luftdichtheit nicht in die energetische Berechnung einfließen soll, wie auch beim Sanieren großer, bewohnter Mehrfamilienhäuser eigene Stichprobenregelungen für den vorgeschriebenen Blower-Door-Test. Diese gelten entsprechend für Gebäude mit Laubengangerschließung. Ob es hier zu Änderungen kommen wird, ist dem FLiB aktuell (März 2021) nicht bekannt.

Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e.V.

Der Fachverband Luftdichtheit in Bauwesen e. V. - kurz FLiB genannt - wurde im April 2000 im Vorfeld der damals viel diskutierten, neuen Energieeinsparverordnung gegründet. Seither hat er sich insbesondere in der Fachwelt als zentrale Anlaufstelle für Fragen rund um die luftdichte Gebäudehülle etabliert.

Der FLiB hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Öffentlichkeit über die große Bedeutung einer luftdichten Gebäudehülle aufzuklären. Er konkretisiert den Stand der Technik durch das Erstellen von Fachregeln sowie das Kommentieren der einschlägigen Normen und wirkt selbst an Gesetzgebungs- und Normungsverfahren mit. Ebenso engagiert sich der FLiB in Forschung und Entwicklung. Der Fachverband entwickelt einheitliche Mess-Standards, sorgt für die Vergleichbarkeit von Messverfahren und bietet Zertifizierungen für Personen und Unternehmen an, die mit dem Erstellen der luftdichten Gebäudehülle befasst sind oder Luftdichtheitsmessungen durchführen. Übergeordnetes Ziel ist stets die Qualitätssicherung am Bau.

Hinweise auf die Zahl durchgeführter Luftdichtheitsmessungen geben Mitgliederbefragungen, die der Verband in unregelmäßigen Abständen durchführt. Der FLiB stellt Informationen zu Details luftdichter Konstruktionen sowie zu entsprechend geeigneten Materialien und Produkten bereit. Die Erarbeitung von Kriterien zur Produktbewertung bzw. prüfung mit dem Ziel einer unabhängigen Qualitätskontrolle wird vom Verband unterstützt. Auch hier geht es darum, die Planungs- und Ausführungssicherheit zu erhöhen.

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