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Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e.V. Storkower Straße 158 10407 Berlin, Deutschland http://www.flib.de
Ansprechpartner:in Herr Oliver Solcher +49 30 29035634

Die dichte Gebäudehülle im neuen Gebäudeenergiegesetz

FLiB begrüßt Trennung zwischen geschuldeter Bauqualität und Dichtheitstest

(lifePR) (Berlin, )
Das nach langer Vorlaufphase jüngst verabschiedete Gebäudeenergiegesetz (GEG) stärkt die Rolle der dichten Gebäudehülle, sagt der Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen (FLiB e.V., Berlin). Hauptgründe für diese Einschätzung sind eine im Vergleich zur „alten EnEV“ veränderte Struktur des neuen Regelwerks sowie der gleichzeitig mitgeltende nationale Anhang NA der Messnorm DIN EN ISO 9972, der eigens für das GEG verfasst wurde.

Strengere Anforderungen an die Gebäude-Luftdichtheit als bisher formuliert das neue Gesetz zwar nicht. „Dafür behandelt das GEG die geschuldete Dichtheit der Gebäudehülle und ihre messtechnische Überprüfung in zwei verschiedenen, voneinander unabhängigen Paragrafen. Dadurch wird klar: Ich muss in jedem Fall dauerhaft luftundurchlässig bauen, ganz egal, ob ich das überprüfen lassen will oder nicht“, führt FLiB-Geschäftsführer Oliver Solcher aus. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) hatte beide Themen noch in zwei Sätzen eines einzigen Paragrafen abgehandelt. Das habe dem Irrtum Vorschub geleistet, ohne Messung müsse man sich um dichtes Bauen keine Gedanken machen. „Dank der getrennten Darstellung im GEG sollte mit diesem Unfug ein für allemal Schluss sein“, hofft Solcher.

Auch beim Thema Messpraxis geht das GEG neue, positive Wege. So verweist es für die Dichtheitsprüfung auf den nationalen Anhang NA zur Messnorm DIN EN ISO 9972. Dieser stellt nun ohne den bisher nötigen Umweg über Auslegungsfragen eine einheitliche Vorbereitung der Gebäude für den Blower-Door-Test sicher. Dafür sorgt eine im Anhang enthaltene, verbindliche Checkliste zur Gebäudepräparation (Tabellen NA.1 bis NA.3). Die darin vorgegebenen Maßnahmen wurden so gewählt, dass sich das erzielte Messergebnis auch als Kennwert für die energetische Berechnung eignet: Beispielsweise darf man einen im Nutzungszustand offenen Rauch-und Wärmeabzug im Fahrstuhlschacht für die Dichtheitsmessung nicht länger abdichten. Das zuvor übliche Vorgehen bewirkte hingegen, dass im Betrieb solcher Anlagen entstehende Lüftungswärmeverluste regelmäßig nicht bilanziert wurden.

„Der Fachverband begrüßt ebenfalls, dass nach nationalem Anhang immer sowohl eine Über- als auch eine Unterdruckmessung erfolgen muss und laut GEG beide die gegebenen Grenzwerte einhalten müssen“, führt Solcher weiter aus. Diese Messpraxis habe sich bewährt und werde vom FLiB schon lange gefordert. Denn manche Leckagen, wie etwa unzureichend verklebte Dichtungsbahnen, zeigen sich oftmals nur bei einer Durchströmungsrichtung und bleiben unter Umständen unentdeckt, wenn diese beim Test ausgelassen wird.

Eine andere Hoffnung des Fachverbands erfüllt das neue Regelwerk indes nicht. So hatte man sich dafür eingesetzt, im GEG durch einen Verweis auf die entsprechende Norm DIN 4108, Teil 7 deutlicher zu machen, dass die Planung der luftdichten Gebäudehülle zu den geschuldeten Leistungen gehört. Auch beschränken sich die Dichtheitsanforderungen des GEGs, wie schon die der EnEV, ausschließlich auf Neubauten. Das Bauen im Bestand bleibe in diesem Zusammenhang weiterhin unberücksichtigt, bedauert der FLiB.

Zumindest in den zweiten Punkt kommt durch die seit Jahresanfang geltende steuerliche Förderung der energetischen Sanierung von selbstgenutztem Wohneigentum ein bisschen Schwung. In ihren als eigene Rechtsverordnung formulierten Mindestanforderungen nämlich heißt es wiederholt, es sei bei allen Maßnahmen auf eine wärmebrückenminimierte und luftdichte Ausführung zu achten – aus Verbandssicht ganz klar ein Schritt in die richtige Richtung.

Hintergrund: GEG vs. EnEV

Die geschuldete Luftundurchlässigkeit der Gebäudehülle verankert das Gebäudeenergiegesetz in Teil 2 (Anforderungen an zu errichtende Gebäude), Abschnitt 1 (Allgemeiner Teil), § 13 (Dichtheit): „Ein Gebäude ist so zu errichten, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig nach den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist.“ Das Messen der Gebäudedichtheit einschließlich konkreter Dichtheitsanforderungen regelt dann aber § 26 (Prüfung der Dichtheit eines Gebäudes) im Abschnitt 3 (Berechnungsgrundlagen und ‑verfahren). Für weitere Details nimmt das Gesetz hier DIN EN ISO 9972: 2018-12 Anhang NA und Anhang NB in Bezug.

Die EnEV hingegen fasste in § 6 (Dichtheit, Mindestluftwechsel), Satz 1, zusammen: „Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist. […] Wird die Dichtheit […] überprüft, kann der Nachweis der Luftdichtheit […] berücksichtigt werden, wenn die Anforderungen nach Anlage 4 eingehalten sind.“

Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e.V.

Der Fachverband Luftdichtheit in Bauwesen e. V. - kurz FLiB genannt - wurde im April 2000 im Vorfeld der damals viel diskutierten, neuen Energieeinsparverordnung gegründet. Seither hat er sich insbesondere in der Fachwelt als zentrale Anlaufstelle für Fragen rund um die luftdichte Gebäudehülle etabliert.

Der FLiB hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Öffentlichkeit über die große Bedeutung einer luftdichten Gebäudehülle aufzuklären. Er konkretisiert den Stand der Technik durch das Erstellen von Fachregeln sowie das Kommentieren der einschlägigen Normen und wirkt selbst an Gesetzgebungs- und Normungsverfahren mit. Ebenso engagiert sich der FLiB in Forschung und Entwicklung. Der Fachverband entwickelt einheitliche Mess-Standards, sorgt für die Vergleichbarkeit von Messverfahren und bietet Zertifizierungen für Personen und Unternehmen an, die mit dem Erstellen der luftdichten Gebäudehülle befasst sind oder Luftdichtheitsmessungen durchführen. Übergeordnetes Ziel ist stets die Qualitätssicherung am Bau.

Hinweise auf die Zahl durchgeführter Luftdichtheitsmessungen geben Mitgliederbefragungen, die der Verband in unregelmäßigen Abständen durchführt. Der FLiB stellt Informationen zu Details luftdichter Konstruktionen sowie zu entsprechend geeigneten Materialien und Produkten bereit. Die Erarbeitung von Kriterien zur Produktbewertung bzw. prüfung mit dem Ziel einer unabhängigen Qualitätskontrolle wird vom Verband unterstützt. Auch hier geht es darum, die Planungs- und Ausführungssicherheit zu erhöhen.

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