Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 811208

Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e.V. Storkower Straße 158 10407 Berlin, Deutschland http://www.flib.de
Ansprechpartner:in Herr Oliver Solcher +49 30 29035634

Gebäudeenergiegesetz hat Neuerungen für RWAs im Gepäck

Planungsrelevante Folgen aufgrund geänderter Regeln für Dichtheitstests

(lifePR) (Berlin, )
Mit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) kommt es auch zu Änderungen beim Überprüfen der Gebäude-Luftdichtheit. Im Fall von Rauch- und Wärmeabzügen (RWA) und Aufzugschachtentlüftungen haben diese bedeutsame Folgen schon für deren Planung. Permanent offene Anlagen dürften zum Auslaufmodell werden. Darauf macht der in Berlin ansässige Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e.V. (FLiB) aufmerksam.

Bislang war es üblich, dauerhaft offene RWAs während einer Luftdurchlässigkeitsmessung komplett abzudichten. Das führte dazu, dass Gebäude beim Dichtheitstest gute Kennwerte erreichten, obwohl durch diese Öffnungen im Nutzungszustand ein ständiger Luftaustausch stattfindet. Mit dem neuen GEG ist diese Messpraxis nicht länger zulässig. Das Gesetz schreibt erstmals vor, dass Luftdichtheitstests nach der Messnorm DIN EN ISO 9972 und den zugehörigen Nationalen Anhängen zu erfolgen haben. Und diese stellen klar: Verschließbare RWAs und Entlüftungen von Aufzugsschächten dürfen für den Test zwar geschlossen werden. Weitere Maßnahmen aber – und damit auch das gängige temporäre Abdichten – sind nicht zu ergreifen. Somit bleiben die Öffnungen nicht verschließbarer Rauch-  und Wärmeabzüge künftig auch beim Dichtheitstest offen und wirken sich auf die ermittelte Luftwechselrate aus. Im Ergebnis liegt der in der energetischen Berechnung angesetzte Dichtheitskennwert näher an der gebauten Wirklichkeit.

Früh geplant, schnell amortisiert

„Wir möchten verhindern, dass diese doch etwas versteckte Neuerung bei RWAs erst dann auffällt, wenn das Gebäude im schlimmsten Fall beim Test durchfällt“, erklärt Oliver Solcher, der Geschäftsführer des FLiB. Daher rät der Verband allen Verantwortlichen, beim Planen von Aufzügen und Treppenräumen von Anfang an Rauch- und Wärmeabzüge vorzusehen, die nur im Bedarfsfall offen stehen. Also dann, wenn man lüften will oder sich Rauch oder Hitze entwickeln. Mit dem Einbau solcher verschließbaren RWAs stehe man nicht nur beim Luftdichtheitstest auf der sicheren Seite. „Vor allem vermeidet man die massiven Wärmeenergieverluste, die bei permanent offenen Vorrichtungen die Regel sind“, führt Solcher weiter aus. Und das macht verschließbare RWAs auch wirtschaftlich interessant: Frühzeitig eingeplant, amortisieren sie sich über die erzielte Energieeinsparung meist schon nach ein bis zwei Jahren.

Praxisgerechte Lösungen, die Fahrschachtentrauchungsöffnungen oder Lichtkuppeln etwa über Brandmeldeanlagen steuern und zugleich die Vorgaben von Landesbauordnungen sowie sämtlicher einschlägiger Normen und sonstiger  relevanter Regelwerke erfüllen, sind am Markt etabliert. Viele lassen sich auch im Bestand nachrüsten.

Hintergrund: GEG vs. EnEV

In § 26 Absatz 1 schreibt das Gebäudeenergiegesetz DIN EN ISO 9972:2018-12 Anhang NA als Norm für Dichtheitsmessungen neu errichteter Gebäude fest. Tabelle NA.2 dieses Anhangs beschreibt die Präparation von Fahrschachtbelüftungen von Aufzügen, Rauch- und Wärmeabzügen (RWA) wie folgt: „Wenn schließbar, dann schließen, sonst keine Maßnahme“. Temporäre Abdichtungsmaßnahmen sind somit untersagt.

Die zuletzt geltende EnEV-Fassung schrieb dagegen Verfahren B der DIN EN 13829:2001-02 zum Überprüfen der Dichtheitsanforderungen bei neu errichteten Gebäuden vor. Dort heißt es in Abschnitt 5.2.2 ausdrücklich, dass für Verfahren B „alle einstellbaren Öffnungen geschlossen, und alle weiteren absichtlich vorhandenen Öffnungen […] abgedichtet werden [müssen]“. Die von der Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz veröffentlichte Staffel 24 der Auslegungsfragen zur EnEV formuliert dies mit einem Verweis auf das vom FLiB e.V. im Mai 2015 herausgegebene „Beiblatt zur DIN EN 13829“ noch weiter aus. In der in der Quelle enthaltenen Checkliste Gebäudepräparation für Verfahren B heißt es unter Nummer 15, Fahrschachtbelüftung von Aufzügen, Rauch-und Wärmeabzug RWA: „Wenn schließbar, dann schließen, sonst abdichten.“

Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e.V.

Der Fachverband Luftdichtheit in Bauwesen e. V. - kurz FLiB genannt - wurde im April 2000 im Vorfeld der damals viel diskutierten, neuen Energieeinsparverordnung gegründet. Seither hat er sich insbesondere in der Fachwelt als zentrale Anlaufstelle für Fragen rund um die luftdichte Gebäudehülle etabliert.

Der FLiB hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Öffentlichkeit über die große Bedeutung einer luftdichten Gebäudehülle aufzuklären. Er konkretisiert den Stand der Technik durch das Erstellen von Fachregeln sowie das Kommentieren der einschlägigen Normen und wirkt selbst an Gesetzgebungs- und Normungsverfahren mit. Ebenso engagiert sich der FLiB in Forschung und Entwicklung. Der Fachverband entwickelt einheitliche Mess-Standards, sorgt für die Vergleichbarkeit von Messverfahren und bietet Zertifizierungen für Personen und Unternehmen an, die mit dem Erstellen der luftdichten Gebäudehülle befasst sind oder Luftdichtheitsmessungen durchführen. Übergeordnetes Ziel ist stets die Qualitätssicherung am Bau.

Hinweise auf die Zahl durchgeführter Luftdichtheitsmessungen geben Mitgliederbefragungen, die der Verband in unregelmäßigen Abständen durchführt. Der FLiB stellt Informationen zu Details luftdichter Konstruktionen sowie zu entsprechend geeigneten Materialien und Produkten bereit. Die Erarbeitung von Kriterien zur Produktbewertung bzw. prüfung mit dem Ziel einer unabhängigen Qualitätskontrolle wird vom Verband unterstützt. Auch hier geht es darum, die Planungs- und Ausführungssicherheit zu erhöhen.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.