„Die Frage sei, ob man den Eltern etwas mehr Geld für DVDs oder Zigaretten gebe oder man bedeutend mehr für die Kinder mit besseren Betreuungs- und Bildungsangeboten erreiche. Der Minister bevorzuge den zweiten Weg.“ http://www.n-tv.de/...
Nach Ansicht des Familiennetzwerks Deutschland diskriminiert der Bundesfinanzminister pauschal die Personengruppe „Eltern“ und setzt deren Leistung für ihre Kinder öffentlich herab. „Es muss endlich Schluss sein mit diesen unverschämten Vorwürfen, als ob Väter und Mütter ihren Kindern das Geld wegnehmen, um sich mit primitiver Unterhaltung besser zerstreuen zu können“, sagt die Leiterin des Netzwerks, Maria Steuer. Die Diffamierung müsse ein Ende haben. Deswegen habe man jetzt Strafanzeige gegen den Minister gestellt. Den eigentlichen Missbrauch mit dem Geld betrieben nicht die Eltern, sondern der Staat, der Familien trotz inzwischen vier Bundesverfassungsgerichtsurteilen unzulässig hoch besteuere, so Maria Steuer.
Das Familiennetzwerk kritisiert weiter, der Finanzminister unterstelle, dass die öffentliche Erziehung für Kinder generell besser geeignet sei als die erziehende Tätigkeit der Eltern. Deshalb erinnere man Steinbrück an die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgericht, der zufolge der Staat nicht berechtigt ist, „die Eltern zu einer bestimmten Art und Weise der Erziehung ihrer Kinder zu drängen. (…) Diese primäre Ent¬scheidungsverantwortlichkeit der Eltern beruht auf der Er¬wägung, dass die Interessen des Kindes in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen werden.“ (BVerfGE 99, 216 vom 10.11.1998, Randnummer 64)
Der Minister müsste auch wissen, dass sich das tatsächliche „Kindergeld“ mit ansteigendem Erwerbseinkommen auf Null reduziert und bei nicht vorhandenem Erwerbseinkommen (ALG II, Sozialhilfebezug) wegen Anrechnung mit anderen Sozialleistungen real nicht bezogen wird. Denn dem wesentlichen Inhalt nach ist das ausgezahlte Kindergeld eine „vorweggenommene Steuererstattung“, da der Staat von Familien mehr Einkommensteuer nimmt, als er angesichts des freizustellenden Existenzminimums eigentlich einziehen dürfte (BVerfGE 82,60 vom 29.5.1990). Dafür schafft das Kindergeld einen (Teil-)Ausgleich. „Familien zu viel Steuern abzuknöpfen, um sie nachher mit Erziehungsgutscheinen abzuspeisen, ist eine Bevormundung, die wir uns nicht gefallen lassen“, so das Familiennetzwerk.