"Die Frage, was das Beste für die kleinen Kinder ist, taucht in dieser Diskussion schon gar nicht mehr auf", kritisiert die Ärztin. Es sei jedoch herrschende Meinung der Wissenschaft, dass für die gesunde Entwicklung der Kinder die ersten drei Lebensjahre von entscheidender Bedeutung sind und diese in aller Regel am besten durch die eigenen Eltern gewährleistet wird. Der Gesetzgeber gehe über das Kindswohl "mit Eiseskälte" hinweg. In Kombination mit der Novellierung des §1666 BGB erstrebe er einen verfassungswidrigen "Optimierungsanspruch" bei der Kindesentwicklung und werde zum eigentlichen Erziehungsträger. Bereits heute werde beispielsweise bei Alleinerziehenden das Arbeitslosengeld II gemäß § 31 SGB II gekürzt bzw. gestrichen, wenn sie ihr Kind nicht in einer Krippe anmelden, um dadurch dem Arbeitsmarkt ganztägig zur Verfügung zu stehen.
Selbst die jüngst beschlossene Erhöhung des "Kindergeldes" laufe inflationsbereinigt tatsächlich immer noch auf eine Kürzung hinaus, so Frau Steuer. Durch die mangelnde Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben seitens des Gesetzgebers würden Eltern zunehmend allein aus wirtschaftlicher Not in die beidseitige Erwerbsarbeit gedrängt.
Das Familiennetzwerk ruft Familien dazu auf, ihren Unmut über eine derartige subtile Lenkung durch den Staat zu äußern und an den Bundespräsidenten zu schreiben. "Wir fordern ein Ende der Tendenz zur kollektiven Staatserziehung, den Stopp des verfassungswidrigen Bund-Länder-Deals zur Finanzierung der öffentlichen Rundum-Betreuung und die Rückkehr der Politik zum Prinzip des Gemeinwohls", schreibt das Familiennetzwerk.