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Familien e.V.

Kindergeldkürzung abgebremst

Familiennetzwerk fordert Schluss mit dem Märchen von der Familienförderung Beim Nachrechnen ergibt sich ein deutliches Minus für Familien

(lifePR) (Hollern, )
Die Koalition hat sich geeinigt, zum 1. Januar 2009 das Kindergeld für die ersten beiden Kinder um 10 Euro auf 164 Euro anzuheben. Ab dem dritten Kind gibt es 16 Euro mehr. Frau von der Leyen spricht von einer Entlastung für eine fünfköpfige Familie von 432 Euro im Jahr. Die staatlichen Mehrausgaben betragen durch die Kindergelderhöhung 2,1 Milliarden und für die Anhebung des Kinderfreibetrages (künftig 6.000 Euro) jährlich 250 Millionen Euro. Die letzte Kindergelderhöhung gab es im Jahre 2002. Seit dem sind die Lebenshaltungskosten um 12% gestiegen. Der Existenzminimumbericht, der alle zwei Jahre von der Regierung vorgelegt werden muss, ist seit Monaten überfällig. Damit fehlt jede Grundlage auf der überhaupt erst zu beurteilen ist, ob die Kindergelderhöhung minimalen verfassungsrechtlichen Ansprüchen genügt.

Die im System enthaltene Ungerechtigkeit gegenüber den Familien wird durch den neuesten Beschluss wieder deutlich. Zum einen wird den Familien nach zähem Ringen 10¤ mehr Kindergeld gegeben und gleichzeitig durch Erhöhung der Krankenkassenbeiträge weit mehr wieder genommen. Hinzu kommt die Belastung durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer, die besonders Familien mehrfach (je nach Kinderzahl) belastet. Unterm Strich: Familien werden geschröpft, Banken dagegen gepampert.

Jeder, der es genau wissen will kann mit dem Fairen Familienrechner nachrechnen, wie viele Euro ihm der Staat monatlich aus der Tasche zieht.

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Wir haben nachgerechnet und stellen klar:

1. Die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge lässt von der angeblichen Kindergelderhöhung nichts mehr übrig:

Werden die Krankenkassenbeiträge auf 15,5% erhöht und die Arbeitslosenversicherung auf 2,8 % vermindert, so bleibt immer noch eine Erhöhung von in vielen Fällen 2,2% für die Familien zu tragen. Das sind bei einem durchschnittlichen Einkommen von 3.000 Euro im Monat brutto Belastungen von 66 Euro. Bei Kindergeld für 1,3 Kinder (statistischer Durchschnitt) bleibt unter dem Strich eine Belastung von 53 Euro.

2. Die Belastungen der letzten Jahre durch Steuererhöhungen waren für Familien weitaus höher, als die sog. Entlastungen.

Die Erhöhung der MWSt im Jahre 2007 führte zu einer höheren Belastung, als die Kindergelderhöhung nun ausgleichen könnte. Nimmt man das Existenzminimum eines Kindes als den Betrag, den es durchschnittlich zum Leben braucht, ohne davon Ersparnisse anlegen zu können, wurden die von diesem Geld beschafften Waren und Dienstleistungen im Jahre 2007 um 3% teurer. Das ist ein Betrag von 174 Euro. Dieser Betrag, erhoben auf das Existenzminimum, floss an den Staat. Zwei Jahre später kommt der Staat und bietet an, 68% der nur durch die MWSt erhobenen Mehrbelastung in Form von Kindergeld zurückzuzahlen und spricht von einer wunderbaren familienpolitischen Leistung.

3. Das Kindergeld ist zu 2/3 keine Familienförderung sondern Rückzahlung der vom Staat zu unrecht erhobener Steuern, somit reduziert sich die staatliche "Belastung" von 2,1 Mrd. auf lediglich 700 Mio. ¤

In den Pressemitteilungen wird von einer Erhöhung der Staatsausgaben von 2,1 Mrd. Euro gesprochen. Tatsache ist aber, dass der Staat andererseits verfassungswidrig das Existenzminimum der Kinder besteuert. Jeder Arbeitnehmer kann auf seiner monatlichen Abrechnung sehen, dass seine Belastung durch Kinder nicht berücksichtigt ist. Das ist verfassungswidrig. Die zuviel erhobenen Steuern kann der Bürger durch die Beantragung von Kindergeld zurückerhalten. Diese Regelung nennt der Staat Familienförderung. Zöge man die so zu unrecht erhobenen Steuern wieder ab, reduziert sich die großartige Familienförderung beim Durchschnittsverdienst auf ein Drittel. D.h., der Staat wird durch die vom Kabinett beschlossene Kindergelderhöhung um 700 Mio Euro "belastet". Gegen die Beträge, die er in minutenschnelle für die Sanierung von Bankvorständen ausgibt ist dies mehr als lächerlich.

4. Bei der Anpassung des Kinderfreibetrages handelt es sich nicht um eine familienpolitische Maßnahme, sondern um die verfassungsrechtlich gebotene Pflicht das Existenzminimum der Kinder von der Besteuerung auszunehmen.

Das Verfassungsgericht hat gestützt auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geboten, dass das Existenzminimum der Kinder von der Besteuerung auszunehmen ist. Wieso spricht dann die Regierung von sog. Kosten, die ihr bei einer Erhöhung des Freibetrages für die Kinder entstehen? Es ist ihre Pflicht so zu handeln. Ist es so, dass jedes Einkommen dem Staat zusteht und die Bürger es sich evtl. mit Hilfe der Gerichte wieder zurückklagen müssen? Es ist zynisch, wenn die Bundesregierung auf der einen Seite pressewirksam die Kinderarmut beklagt, aber auf der anderen Seite den Eltern ihre vernünftigerweise zustehende Möglichkeit der eigenen Kinderversorgung untergräbt.

5. Real und inflationsbereinigt gibt es eine Kindergeldkürzung Die letzte Kindergelderhöhung gab es im Jahre 2002. Seit dem sind die Lebenshaltungskosten um 12% gestiegen. Die jetzige Kindergelderhöhung beträgt für die ersten beiden Kinder 6,5%, für das dritte Kind 10,4% und für die weiteren Kinder 8,9%. Real muss man demnach von einer Kindergeldkürzung sprechen.

6. Die staatliche Belastung ist real weit niedriger

Die 2007 erfolgte Absenkung der Altergrenze beim Kindergeld und den Kinderfreibeträgen von 27 auf 25 Jahre brachte Einsparungen von 530 Mio. Euro pro Jahr. Weiterhin spart der Staat erhebliche Mittel ein, die durch den Rückgang der Kinderzahlen bedingt ist.
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