Die neuen Förderbedingungen im Überblick:
- Die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens wird hochgesetzt.
Bisher konnten Familien mit mindestens einem Kind den Förderkredit beantragen, wenn ihr zu versteuernden Jahreseinkommens 60.000 € nicht überschritt. Nun wird die Einkommensgrenze auf 90.000 € angehoben. Zudem erhöht sich die Einkommensgrenze mit jedem weiteren Kind um jeweils 10.000 €. - Die Kredithöchstbeträge werden angehoben.
Wie hoch der mögliche Kreditbetrag im Einzelfall ist, hängt davon ab, welche Förderstufe das Gebäude erreicht, wie viele Kinder im Haushalt leben und wie hoch das Haushaltseinkommen ist. Die Kredithöchstbeträge in Abhängigkeit von der Anzahl der Kinder werden ab 16.10.2023 um bis zu 35.000 € erhöht.
- 1 oder 2 Kinder: 170.000 Euro
- 3 oder 4 Kinder: 200.000 Euro
- ab 5 Kinder: 220.000 Euro
- 1 oder 2 Kinder: 220.000 Euro
- 3 oder 4 Kinder: 250.000 Euro
- ab 5 Kinder: 270.000 Euro
Mit dem Programm „Wohneigentum für Familien“ fördert die KfW den Neubau und den Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude in den Stufen „Klimafreundliches Wohngebäude“ und „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“.
Der Förderkredit ist das Nachfolgerprogramm des Baukindergeldes. Damals wurde ein Zuschuss je Kind über 10 Jahre hinweg angerechnet. Nun wird die Finanzierung von Wohneigentum über einen Förderkredit begünstigt. Laufzeiten von bis zu 35 Jahren sowie staatliche verbilligte Zinsen von derzeit 0,01 % bis 0,06 % sollen Familien den Schritt ins Eigenheim ermöglichen und die finanzielle Belastung bei der Tilgung der Raten im Rahmen halten.
Der Förderkredit kann zur Finanzierung der gesamten Ausgaben für das Bauwerk genutzt werden, auch für die Leistungen der Fachplanung und Baubegleitung, einschließlich der Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitszertifizierung.
Voraussetzung für den Förderkredit ist, dass es sich um selbstgenutztes Wohneigentum handelt, pro Antrag kann maximal eine Wohneinheit gefördert werden. Förderanträge können Privatpersonen oder Haushalte stellen, die zu mindestens 50 % (Mit-)Eigentum an selbstgenutztem Wohneigentum erwerben möchten und in denen mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt des Antrags das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
foerderdata hilft dabei, Fördermöglichkeiten zu finden und zu nutzen!
Obwohl für im Programm „Wohneigentum für Familien“ geförderte Wohneinheit die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Förderung aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG – 261, 461) oder der Bundesförderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN – 297/298, 299, 498, 499) nicht möglich ist – das KfW-Programm ist für Familien nicht die einzige Aussicht auf eine Förderung. Ein Blick in die kostenlose Fördergeldsuche lohnt sich. Wohneigentum für Familien wird von den Bundesländern und mitunter auch von Städten und Kommunen gefördert.
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