Der Kommission lagen 35 Anträge auf Filmtheaterförderung vor, von denen 31 positiv beschieden wurden. Damit wurden 30 Filmtheaterunternehmen Förderungshilfen in Form von zinslosen Darlehen zuerkannt.
Die Förderung wird im Regelfall zur Modernisierung, zur Neuerrichtung/Neueinrichtung von Filmtheatern, sofern dies zur Strukturverbesserung dient, für betriebswirtschaftliche Beratungen sowie für Maßnahmen der vertraglich vereinbarten Zusammenarbeit von Filmtheatern gewährt. Der Höchstbetrag für eine Einzelmaßnahme betrug 168.000 Euro.
Die letzte Sitzung der Unterkommission Filmabspiel der FFA-Vergabekommission in diesem Jahr findet am 30. November 2007 statt. Antragsfrist für diese Sitzung ist der 30. September 2007.
Einreichtermine für 2007: 30. September und 31. Dezember
Das FFG sowie alle Richtlinien und Antragsformulare sind unter www.ffa.de abrufbar.