Der Kommission lagen 40 Anträge auf Filmtheaterförderung vor, von denen 31 positiv beschieden wurden. Damit wurden 23 Filmtheaterunternehmen Förderungshilfen in Form von zinslosen Darlehen zuerkannt.
Die Förderung wird im Regelfall zur Modernisierung, zur Neuerrichtung/Neueinrichtung von Filmtheatern, sofern dies zur Strukturverbesserung dient, für betriebswirtschaftliche Beratungen sowie für Maßnahmen der vertraglich vereinbarten Zusammenarbeit von Filmtheatern gewährt. Der Höchstbetrag für eine Einzelmaßnahme betrug 350.000 Euro.
Die nächste Sitzung der Unterkommission Filmabspiel der FFA-Vergabekommission findet am 27.08.2008 statt. Antragsfrist für diese Sitzung ist der 30. Juni 2008.
Weiterer Einreichtermin für 2008: 30. September.Das FFG sowie alle Richtlinien und Antragsformulare sind unter www.ffa.de abrufbar.